Erasmus+ Sprachreisen für Wissenschaftliches Personal
Mithilfe einer Erasmus-Sprachreise können Mitarbeitende in der Wissenschaft eine finanzielle Förderung von Englischkursen im europäischen Ausland beantragen. Förderfähige Englischkurse sind idealerweise auf die Anforderungen von englischsprachiger Lehre und den Ausbau von Präsentations- und Lehrkompetenzen ausgerichtet.
Ziele sind die Verbesserung und Ausbau der englischsprachigen Lehre und die Steigerung von Diversität an der Universität Hamburg.
Übersicht
- Zielgruppe: Wissenschaftliches Personal der Universität Hamburg, das auf Englisch lehrt oder dies in naher Zukunft plant
- Förderraten: Je nach Zielland und Distanz Tagespauschalen zwischen 140 und 180 Euro und Fahrtkostenpauschalen zwischen 180 und 530 Euro
- Förderdauer: Je nach Kursangebot min. 2 bis max. 10 Tage (zzgl. An- und Abreisetag)
- Bewerbungszeitraum: jährlich vom 01. - 30. November für das Folgejahr
Informationen zur Beantragung
Die Erasmus-Sprachreisen werden jährlich im November ausgeschrieben. Ihre Bewerbung auf einen Erasmus-Zuschuss für Ihre Sprachreise erfolgt über die Datenbank Mobility Online. Bitte geben Sie bei der Bewerbung ausschließlich Ihre UHH E-Mail-Adresse an (Bsp.: xxx@uni-hamburg.de). Ohne Eingabe der offiziellen UHH E-Mail-Adresse kann die Bewerbung nicht bearbeitet werden.
Das Online-Bewerbungsportal ist vom 1. bis 30. November freigeschaltet. Außerhalb dieser Zeiten ist keine Bewerbung möglich.
Zum Bewerbungsformular für eine Erasmus-Sprachreise
1. Bewerbung auf eine Erasmus- Sprachreise
- Online-Bewerbung und Registrierung in der Datenbank Mobility Online
- Vervollständigung der Personenstammdaten
- Upload der Bewerbungsunterlagen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf (mit Angaben der erlernten Fremdsprachen und dem aktuellen Stand der Beherrschung)
- Sprachkursangebot bzw. Dokumentation des Stands Ihrer Vorbereitung (z.B. durch eine entsprechende E-Mail des Sprachinstituts)
Ihre Bewerbung auf einen Erasmus-Zuschuss wird nun in einem Ausschussverfahren geprüft und bewertet.
Ist dieses abgeschlossen, erhalten Sie eine E-Mail, die Sie über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Bewerbung informiert.
2. Vor Beginn der Sprachreise - Antragstellung
- Vervollständigung der Bankdaten, Angabe des zuständigen Finanzamtes
- Upload des ausgefüllten und von allen Parteien (Teilnehmer:in, Vorgesetzte:r; Sprachschule) unterzeichneten Mobility Agreements
- Ausfüllen des Fragebogens zu den Top-Ups „Green Travel“ und Realkosten über Mobility Online. Sofern Green Travel für Sie zutrifft, drucken Sie die Ehrenwörtliche Erklärung in Ihrem Workflow aus, unterschreiben diese und laden das Dokument anschließend unterschrieben wieder hoch.
- Ausdruck und Einsendung des unterschriebenen Grant Agreements im Original (wird in der Datenbank generiert)
- Übermittlung der Dienstreiseanzeige/ des Dienstreiseantrags (digital oder im Original)
Nach Unterzeichnung durch die Erasmus-Hochschulkoordinatorin werden sowohl das Grant Agreement als auch die Dienstreiseanzeige/ Dienstreiseantrag in Ihrem Datensatz hochgeladen. Sobald alle Unterlagen vollständig in der Datenbank vorliegen, wird die erste Rate in Höhe von 80% ausgezahlt.
3. Nach Ende der Sprachreise
- Upload der ausgefüllten und von der Sprachschule unterschriebenen Confirmation of Stay for Staff Training
- Übermittlung des EU-Surveys (den Link hierzu erhalten Sie nach Beendigung Ihres Sprachkurses)
- Upload des Erfahrungsberichts
- Vervollständigung der Angaben zu Ihrer Mobilität in Mobility Online zur Ausstellung der Teilnahmebescheinigung
Sind alle Angaben vollständig und Dokumente in der Datenbank hochgeladen, lassen wir Ihnen die Teilnahmebescheinigung zukommen und weisen die 2. Rate Ihrer Förderung an.
Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist eine vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbung. Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Verwendung des Englischen im Lehr- und Arbeitsalltag
- Schlüssigkeit und Vorbereitung des Vorhabens
- Beitrag der Sprachreise zur Internationalisierung der Lehre und zur Steigerung der Diversität an der Universität Hamburg
- Anzahl der bereits absolvierten Erasmus-Sprachreisen (vorrangige Berücksichtigung von Mitarbeitenden, die zum ersten Mal eine Erasmus-Sprachreise absolvieren)
- Eine Förderung von wissenschaftlichem Personal aus möglichst verschiedenen Bereichen wird angestrebt
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten bewerbenden Personen gleicher Eignung.
Der Auswahlausschuss tagt etwa zwei Wochen nach Bewerbungsschluss. Die Entscheidungen werden den Bewerber:innen in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung bekannt gegeben.
Worauf muss ich in meiner Bewerbung achten?
Aus Ihrer Bewerbung sollte hervorgehen, inwieweit Sie Englisch in Ihrem Lehr- und Arbeitsalltag verwenden. Schildern Sie uns hierzu auch kurz den aktuellen Stand sowie Planungen zum englischsprachigen Kursangebot in Ihrem Fachbereich. Stellen Sie außerdem heraus, in welchen Bereichen Sie sich sprachlich weiterentwickeln möchten und erläutern Sie uns, welche lokalen Angebote (z.B. Sprachenzentrum) Sie bereits genutzt haben.
Programmvorgaben
- Anstellung an der Universität Hamburg
- Aufenthaltsdauer: Mindestens 2 bis max. 10 aktive Aufenthaltstage (Arbeitstage) an der Sprachschule. Zusätzlich zu den Aufenthaltstagen können der An- und Abreisetag mit der Tagespauschale vergütet werden, sofern diese unmittelbar vor bzw. nach dem Kurs liegen.
- Grundsätzlich können nur Aufenthaltstage gefördert werden, an denen eine Aktivität im Sinne des Programms stattfindet.
- Es werden nur Englischkurse gefördert.
- Damit der Sprachkurs über das Erasmus+ Programm gefördert werden kann, muss es sich um eine Sprachenschule innerhalb des Erasmusraums handeln und es müssen mindestens 270 Minuten Unterricht täglich erfolgen.
- Die Sprachreise kann als Bildungsurlaub oder Dienstreise absolviert werden. Wenn die Reise als Bildungsurlaub durchgeführt wird, muss der Kurs als Bildungsurlaub in Hamburg anerkannt sein und Sie müssen Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Wenn die Reise als Dienstreise durchgeführt wird, benötigen Sie die Genehmigung Ihrer vorgesetzten Person.
- UK: Sprachreisen in das Vereinigte Königreich können aufgrund des Brexits nicht mehr durch Erasmus+ gefördert werden.
Aufenthaltskosten
Als Aufenthaltskosten werden Ihnen Tagespauschalen erstattet, die je nach Zielland variieren:
Zielland | Tagessatz |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 EUR |
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 EUR |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 EUR |
Fahrtkosten
Erstattet werden, je Aufenthalt (Hin- und Rückfahrt) und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Festbeträge pro Teilnehmer:in:
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner |
Herkömmliches Reisen | Umweltfreundliches Reisen |
10 km - 99 km | 23 EUR | - |
100 km - 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 km - 1.999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2.000 km - 2.999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3.000 km - 3.999 km | 530 EUR | 610 EUR |
Welche Fahrtkosten Ihnen erstattet werden, können Sie mit Hilfe des Distanzrechners ermitteln. Hierfür geben Sie bitte den Abfahrtsort und den Zielort ein, die Entfernung wird automatisch berechnet.
Green Erasmus: Sofern Sie umweltfreundlich reisen, d.h. für mindestens 50% der Strecke ein nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen (Bahn, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß), können Sie einen erhöhten Fahrtkostenzuschuss erhalten. Wenn sich Ihre Reise dadurch verlängert, können Ihnen max. 4 weitere Tage gefördert werden.
- Zusatz „teures Reisen“: Für Personen, die ein Green Travel Top-Up erhalten, besteht zudem die Möglichkeit einen Realkostenzuschuss für „teures Reisen“ zu beantragen. Dieser kann beantragt werden, wenn der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen deckt. In diesem Fall können Teilnehmende 80 % der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.
- Der Antrag für „teures Reisen" muss von der antragstellenden Person begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Dies erfordert einen zeitlichen Vorlauf. Daher bitten wir Sie, die Belege min. einen Monat vor Ausreise an erasmus-staff"AT"uni-hamburg.de zu schicken.
Vorfinanzierung der Fahrt- und Aufenthaltskosten
Vorbehaltlich der Mittelfreigabe durch den DAAD erhalten Sie innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Grant Agreements (GA) durch beide Parteien (Teilnehmer:in und Erasmus-Hochschulkoordination) eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80% der Gesamtkosten. Die verbleibenden 20% Ihrer Fördersumme werden Ihnen nach Ihrer Rückkehr ausgezahlt, sobald Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.
Stipendien für Lehraufenthalte im Rahmen des Erasmus-Programms sind steuerfrei, solange sie für die Erfüllung der Fortbildung erforderlich sind. Darüber hinausgehende bzw. nicht aufgewendete Förderbeträge sind durch Sie zu versteuern.
Realkostenantrag
Mitarbeitende mit einer Behinderung ab einem GdB 50, Mitarbeitende mit chronischen Erkrankungen und Mitarbeitende, die mit Kind reisen, können einen Realkostenantrag bis zu 15.000 EUR stellen, sofern sie erhebliche Mehrkosten im Gastland haben, die nicht durch andere Einrichtungen übernommen werden. Sofern eine der genannten Optionen für Sie zutrifft, wenden Sie sich bitte nach Auswahl Ihrer Bewerbung per E-Mail an erasmus.coordination@uni-hamburg.de, um das Antragsverfahren zu beginnen. Bitte beachten Sie, dass drei Monate vor Beginn der Mobilität eine detaillierte Kostenaufstellung und Antragsdokumente eingereicht werden müssen, die die Mehrkosten im Ausland belegen. Der Antrag wird vom DAAD geprüft und bewilligt.
Nachdem Sie sich erfolgreich für eine Erasmus-Sprachreise beworben haben, müssen Sie vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt verschiedene Formulare einreichen.
Erasmus im akademischen Jahr 2024/2025
Vor dem Aufenthalt
- Staff Mobility Agreement for Training (PDF)
- Dienstreiseantrag/Dienstreiseanzeige
- Grant Agreement im Original – wird in der Datenbank generiert
- Allgemeine Bedingungen, Anhang II (PDF)
Nach dem Aufenthalt
- Confirmation of Stay for Staff Training (PDF)
- Online EU-Survey - Link wird per E-Mail zugeschickt
- Erfahrungsbericht (DOC) – Leitfaden zum Erfahrungsbericht (PDF)