Förderlinie für digitale Lehrangebote internationaler Partner
Die Förderlinie "Digitale Lehrangebote internationaler Partner" hat zum Ziel, Lehrende der Universität Hamburg dabei zu unterstützen, digitale Sonderformate mit internationalen Partnern zusätzlich zu geplanten Lehrveranstaltungen durchzuführen. Die Finanzmittel dienen der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und der Finanzierung von Onlinelehre. Studierende in Hamburg sollen durch diese zusätzlichen digitalen Lehrangebote von internationalen Partnern die Möglichkeit erhalten, Erfahrungen mit internationalem Lehren und Lernen, Interkulturalität sowie modernen Technologien zu sammeln. Anträge werden durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg gestellt, die Mittel werden für die Finanzierung der Lehraufträge für die internationalen Lehrenden verausgabt.
Langfristiges Ziel ist die Nutzung und Stärkung der internationalen Partnerschaften beim Aufbau digitaler Lehrangebote – bis hin zum Aufbau gemeinsamer digitaler Programme. Hierzu kann die Zusammenarbeit im Rahmen dieser Förderlinie einen ersten Schritt darstellen.
Überblick
| Antragsstellung: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg
| Zielgruppe: Lehrende der UHH in Kooperation mit Lehrenden internationaler Partnerhochschulen
| Programmziele: Internationalisierung digitaler Lehrangebote durch Kooperation mit Partnerhochschulen in Form von Sondervorlesungen oder zusätzlichen Beiträgen zu geplanten Lehrveranstaltungen
| Fördermittel: 500 EUR je 90-minütige Veranstaltung
| Antragsfrist: laufend, bis zur Erschöpfung der Mittel
Informationen zur Beantragung
Wir empfehlen eine kurze telefonische Absprache mit der Abteilung Internationales, bevor Sie einen Antrag ausarbeiten bzw. einreichen. Anschließend senden Sie das ausgefüllte Antragsformular (PDF) an Ihre Kontaktperson im Referat 51, wie im Formular angegeben.
Antragsfrist: (1) laufend; endet bei Erschöpfung der Fördermittel; (2) Anträge müssen vor der Durchführung des Vorhabens eingereicht werden
Einschränkungen: nur zwei Förderungen pro Haushaltsjahr pro Person
Voraussetzungen zur Antragstellung:
- Vertragliche Anstellung an der Universität Hamburg
- Vorhaben beinhaltet internationale Zusammenarbeit mit förderfähigen Partnerhochschulen
- Vorhaben ist ein zum Lehrplan zusätzliches Angebot in der Lehre (die beantragte Lehrveranstaltung kann nicht gegen das Lehrdeputat gerechnet werden)
Folgende Kriterien und Aspekte (Auswahl) fließen in die Entscheidung mit ein; sie zielen insbesondere auf eine nachhaltige internationale Zusammenarbeit ab:
- Vorhaben wird in Zusammenarbeit mit einer förderfähigen Partnerhochschule durchgeführt (Liste s. o.)
- Vorhaben ist ein zum bestehenden Lehrplan zusätzliches Angebot
- Lehrbeauftragte Person ist an einer der förderfähigen Partnerhochschulen beschäftigt
- Vorhaben stellt eine zusätzliche internationale Komponente im Lehrangebot für Studierende dar
- Projekt ist im Rahmen der aktuellen Dienstanweisung der Hochschulleitung (zu beachten ist u. a. das Verbot von Dienstreisen) durchführbar
Exportkontrolle, akademische Freiheit und vertieftes Prüfverfahren
Die Abteilung Internationales unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg dabei, Risiken in der internationalen Zusammenarbeit zu minimieren und Kooperationen auf eine sichere Basis zu stellen. Hierzu hat das Präsidium der Universität Hamburg 2020 einen Prüfprozess für internationale Kooperationen beschlossen: Förderanträge und Kooperationsabkommen mit internationalen Partnern werden in Hinblick auf Einhaltung akademischer Freiheit und die Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch die Präsidialverwaltung geprüft. Weisen Kooperationsthemen kontrollrechtliche Relevanz auf und befindet sich die kooperierende Institution in einem Land, das nach Academic Freedom Index (AFI) Einschränkungen in der akademischen Freiheit aufweist, wird ein vertieftes Prüfverfahren eingeleitet. Die Erstprüfung und das vertiefte Prüfverfahren werden nach festgelegten Parametern durchgeführt.
Allgemeine Kriterien
Voraussetzung für eine Förderung sind zudem die Einhaltung aller grundlgenden Antragsvoraussetzungen (s. Tab Antragstellung) und die Verfügbarkeit von Fördermitteln.
Verwendung der Finanzmittel:
- Als Honorar und, sofern erforderlich, für die technische Umsetzung
- Fördermittel können i.d.R. für die Anstellung von studentischen Angestellten und Hilfskräften verausgabt werden. Eine Aufstockung von bestehenden Stellen im wissenschaftlichen Personal ist i.d.R. nicht möglich. Ebenfalls können bewilligte Mittel nicht an andere Universitäten (z.B. wenn sich das Anstellungsverhältnis ändert) mitgenommen werden
Es gelten die Richtlinien der Universität Hamburg und aktuelle Dienstanweisungen der Hochschulleitung (z. B. Dienstreiseverbot).
Förderhöhe:
- Die maximale Förderhöhe beträgt i.d.R. bis zu 500 EUR je 90-minütiger Veranstaltung; bei umfangreicheren Sonderformaten kann die Förderhöhe diesen Satz übersteigen
Abrechnung (wiss. Personal Universität Hamburg):
- Die Mittelverwaltung erfolgt durch die Antragsstellerin bzw. den Antragssteller in Absprache mit der Abteilung Internationales
Abrechnung und Sachbericht:
- Innerhalb von sechs Wochen nach der Durchführung des Vorhabens muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller eine detaillierte Kostenabrechnung der Fördermittel sowie einen Sachbericht (Word-Dokument) bei der Abteilung Internationales einreichen