FAQs für Förder:innen
Deutschlandstipendien für 2024
Die Ausschreibung der Deutschlandstipendien 2024 beginnt im Herbst 2023. Förderbeginn ist der 01.01.2024. Fördervereinbarungen erbitten wir möglichst bis zum 30.9.2023 an die Geschäftsstelle Deutschlandstipendien.
Die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle stehen Ihnen auch derzeit jederzeit für Rückfragen per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.
Allgemeine Fragen
Was habe ich als Förder:in von meinem Engagement?
Ob als Unternehmen, Stiftung, Verein oder engagierte Privatperson: Es gibt viele Gründe, das Deutschlandstipendium als Das Engagement als Förder:in zahlt sich in vielerlei Hinsicht aus. Unternehmen profitieren vom Kontakt zu talentierten Studierenden und können damit potenzielle Nachwuchskräfte kennenlernen. Kooperationen mit Hochschulen geben neue Impulse für das Geschäft und lassen ein regionales Netzwerk zwischen Wirtschaft und Wissenschaft entstehen. Privatpersonen können mit der Förderung etwas an ihre ehemalige Hochschule und an die Studierenden zurückgeben sowie Anreize für Spitzenleistungen setzen. Gleichzeitig wird im Zusammenwirken von Staat und Zivilgesellschaft eine neue Stipendienkultur geschaffen, die den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftsfähig macht. Ausführliche Informationen, warum sich Fördern lohnt, finden Sie hier.
- 2016 wurde das Programm evaluiert. Danach sind 85% der Förder:innen zufrieden und fördern über etliche Jahre. Lesen Sie nach, warum bundesweit so viele Unternehmen, Stiftungen und Einzelpersonen die Deutschlandstipendien an den Hochschulen fördern.
- Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet Ihnen weitere Informationen zu den Vorteilen einer Förderung.
Wo kann ich mein Förderinteresse anmelden?
Förder:innen können ihr Interesse bei der Universität Hamburg unter folgenden Kontaktdaten anmelden:
Dr. Andrea Schultze
Leiterin der Geschäftsstelle Deutschlandstipendien
Monetastraße 4
20146 Hamburg
Tel.: +49 172 1869027 (mobil)
E-Mail: andrea.schultze"AT"uni-hamburg.de
Wann kann die Förderung beginnen?
Wir schreiben die Deutschlandstipendien einmal pro Jahr im Herbst universitätsweit aus. Die Förderung beginnt jeweils zum 01.01. eines Jahres. Ihre Förderzusage benötigen wir daher spätestens bis zum 31.10. eines Jahres.
Wer soll mit meinem Geld gefördert werden?
Das Deutschlandstipendium fördert Studierende mit herausragenden Leistungen. Zu den Auswahlkriterien zählen neben Erfolgen in Schule und/oder Studium auch die Bereitschaft, im sozialen Umfeld, in der Familie, im Verein oder in einer sozialen Einrichtung Verantwortung zu übernehmen sowie die Überwindung von etwa herkunftsbedingten biografischen Hindernissen.
Wie lange gilt meine Förderzusage?
Die Zusage gilt für zwei Semester, also für den Zeitraum von einem Jahr. Dann prüft die Hochschule, ob die Stipendiatin oder der Stipendiat die Förderkriterien noch erfüllt. Stehen die anteiligen privaten Fördermittel in Höhe von 150 Euro pro Stipendium und Monat weiterhin zur Verfügung, wird anschließend die Förderung für einen weiteren Studienabschnitt gewährt. Das Deutschlandstipendium sieht die Förderung bis zum Ende der Regelstudienzeit vor. Ein längerfristiges Engagement ist daher durchaus erwünscht.
Müssen Förder:in und Hochschule eine schriftliche Vereinbarung schließen?
Das Gesetz sieht keine Schriftform vor. Es wird jedoch empfohlen, Fördervereinbarungen schriftlich festzuhalten und von beiden Seiten unterschreiben zu lassen. Dies dient der allgemeinen Verbindlichkeit und erbringt den Nachweis, ob beispielsweise das Stipendium zweckgebunden für eine bestimmte Fachrichtung oder einen Studiengang vergeben werden soll.
Die Fördervereinbarung, die die Universität Hamburg mit Förderern und Förderinnen der Deutschlandstipendien abschließt, finden Sie hier. Bitte senden Sie sie uns in zwei Originalen ausgefüllt und unterschrieben zu. Sie erhalten dann ein von der Universitätsleitung gegengezeichnetes Original zurück.
Ist die Nennung des Förderers in Verbindung mit dem Namen des Stipendiums möglich?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Formulierungen wie „Deutschlandstipendium der Firma X an der ... Hochschule Y“ oder: „Deutschlandstipendium, gefördert von Firma X“ zuzulassen und ist in Verbindung mit dem Logo des Deutschlandstipendiums auch erwünscht. Das Logo für Förderer zum Einbinden auf Ihrer Website, in E-Mails oder auf Infomaterialien finden Sie hier.
Eine direkte Benennung des Stipendiums nach dem Förderer (etwa „Firma-X-Deutschlandstipendium“) ist nach Einschätzung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung möglich, kann jedoch Konsequenzen für die steuerrechtliche Behandlung (als Spende oder Sponsoring) bei Hochschule und Förderer haben. Die Universität Hamburg macht die Benennung des Stipendiums nach dem Förderer von Bedingungen abhängig (u.a. von der Anzahl der geförderten Stipendien).
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Frau Dr. Andrea Schultze(andrea.schultze"AT"uni-hamburg.de).
Auswahl von und Kontakt zu den Stipendiat:innen
Wie erfolgt die Auswahl der Stipendiat:innen?
Das Auswahlverfahren ist in der am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Richtlinie zur Stipendienvergabe im Rahmen des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) der Universität Hamburg festgelegt, die bei Bedarf angefordert werden kann.
Die Universität Hamburg schreibt die Stipendien öffentlich aus und informiert über Zahl und eventuelle fachliche Zuordnung der Stipendien sowie über die erforderlichen Nachweise und Unterlagen für die Bewerbung.
Habe ich als Förder:in Mitspracherecht bei der Verteilung des Stipendiums?
Die Entscheidung über die Auswahl der Stipendiat:innen liegt in den Händen der Hochschule, die eine fächerübergreifende Auswahlkommission zur Vergabe der Stipendien berufen hat. Diese 16-köpfige Kommission besteht aus je zwei Vertretern und Vetreterinnen jeder Fakultät.
Über die allgemeinen Auswahlkriterien der Deutschlandstipendien hinaus können Förderer zusätzliche Wünsche vor der Auswahlsitzung mit der Geschäftsstelle Deutschlandstipendien besprechen. Die Kommission wird versuchen - sofern geeignete Bewerbungen vorliegen - diese zu berücksichtigen.
Habe ich ein Mitspracherecht dabei, welche(r) Stipendiat:in mir als Förder:in zugeordnet wird?
Eine Zuordnung von Stipendiat:innen zu bestimmten Förder:innen ist nach Ihren vor der Auswahlsitzung Mitte Januar geäußerten Wünschen möglich. Nach der Sitzung der Auswahlkommission werden Ihnen die Kontaktdaten "Ihrer" Stipendiat:innen - unter Sicherung der Datenschutzbestimmungen - mitgeteilt, sofern die Studierenden ihre Zustimmung dazu gegeben haben.
Kann ich Stipendien ausschließlich für Studierende mit Fluchthintergrund zur Verfügung stellen?
Förderer können unverbindliche Wünsche bezüglich der Förderung von Studierenden mit Fluchthintergrund äußern, die in die Fördervereinbarung aufgenommen werden. Voraussetzung für die Erfüllung dieser Fördererwünsche ist, dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber vorhanden sind, die die Auswahlkriterien erfüllen.
Kann ich Kontakt zu meiner Stipendiatin bzw. meinem Stipendiaten aufnehmen?
Aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen braucht die Universität Hamburg die Zustimmung der Deutschlandstipendiaten und -stipendiatinnen, bevor sie Ihre Kontaktdaten an den jeweiligen Förderer weitergeben darf. Zu dieser Zustimmung sind die Stipendiaten nicht vepflichtet. Seit Bestehen des Programms an der Universität Hamburg haben faktisch jedoch alle Geförderten der Kontaktaufnahme mit dem Förderer/Förderin zugestimmt.
Sofern der Austausch der Kontaktdaten erfolgt, können Sie sich an die Ihnen zugeordneten Stipendiatinnen und Stipendiaten wenden und sie beispielsweise zu Veranstaltungen einladen oder ihnen ein Praktikum anbieten.
Die Universität bietet im Rahmen des Begleitprogramms außerdem regelmäßige Treffen für alle Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten, sowie deren Förderer an, bei denen Sie die Nachwuchstalente kennenlernen und direkt ansprechen können.
Kann ich als Förderer/Förderin die Mittelverwendung beeinflussen?
Förderer und Förderinnen haben die Möglichkeit, ihre Mittel gezielt für eine Fachrichtung oder einen Studiengang ihrer Wahl einzusetzen. Bis zu zwei Drittel aller Deutschlandstipendien, die die Universität Hamburg in einem Kalenderjahr bewilligt, dürfen mit einer solchen Zweckbindung versehen sein.
Im Gegenzug bedeutet dies, dass die Universität Hamburg mindestens ein Drittel der maximal zu vergebenden Stipendien ohne Zweckbindung einwerben muss. Diese Regelung dient einer gleichmäßigen Verteilung der Stipendien auf die Fachbereiche und Fächer.
Wenn unterschiedliche Zweckbindungen zu einer gleichmäßigen Verteilung der Stipendien auf die verschiedenen Fachbereiche führen, kann von der Anwendung der Zwei-Drittel-Regelung abgesehen werden.
Eine Tätigkeit als Werkstudent:in schließt den Bezug des Deutschlandstipendiums nicht aus, ebenso wenig wie die Ausübung einer anderen bezahlten Tätigkeit neben dem Studium. Das Stipendium darf allerdings nach § 5 Abs. 2 StipG weder von einer Gegenleistung für den privaten Mittelgeber noch von einer Arbeitnehmertätigkeit oder einer Absichtserklärung hinsichtlich einer späteren Arbeitnehmertätigkeit abhängig gemacht werden. Hochschule und Förder:innen müssen daher in ihrer Kommunikation mit den Stipendiat:innen darauf achten, dass die Annahme eines solchen Angebots auf strikt freiwilliger Basis erfolgt.
Steuern
Förderer erhalten eine Spendenbescheinigung für ihre Zuwendung an die Universität Hamburg.
Kann die Förderung steuerlich geltend gemacht werden?
Nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes können die von Förderern zur Verfügung gestellten Gelder als Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke steuermindernd geltend gemacht werden. Diese können mit anderen Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berücksichtigt werden. Antworten auf steuerrechtliche Fragen zum Deutschlandstipendium finden Sie auch hier.
Wo können Förder:innen sich zu steuerrechtlichen Fragen beraten lassen?
Das Servicezentrum Deutschlandstipendium des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft hat Fragen zur steuerrechtlichen Behandlung des Deutschlandstipendiums im Rahmen von FAQs zum Steuerrecht beantwortet.
Sollten sich darüber hinaus steuerrechtliche Fragen ergeben, können Sie das Servicezentrum Deutschlandstipendium telefonisch unter 0201 8401-188 oder per E-Mail unter deutschlandstipendium"AT"stifterverband.de erreichen.
Weitere Informationen
Wieviele Stipendien wurden im Rahmen des Programms bereits eingeworben?
Über 22.500 Stipendien haben die Hochschulen in Deutschland schon seit dem Start des Programms eingeworben. Zu den Förderern gehören gleichermaßen Kapitalgesellschaften, mittelständische Unternehmen, Stiftungen und einzelne Bürgerinnen und Bürger. Durch das Deutschlandstipendium entstehen Netzwerke, von denen nicht nur die Studierenden profitieren, sondern auch die privaten Förderer/Förderinnen und die Hochschulen.
Wie wird das Programm angenommen?
Das Programm ist seit seiner Einführung 2011 bundesweit sehr erfolgreich. 2016 konnten bereits über 25.000 Stipendien vergeben werden. Aktuelle Zahlen finden Sie hier.
Die Bundesregierung ließ das Programm begleitend untersuchen und veröffentlichte im März 2016 die Ergebnisse der Evaluation. Nach der darin enthaltenen Umfrage sind 86% der Förderer bundesweit mit dem Programm sehr zufrieden und setzen ihre Förderung über mehrere Jahre fort.
Wie ist die Fördersituation an den Universitäten in Hamburg?
Die Universitäten in Hamburg haben erst spät mit dem Programm begonnen. Während in anderen Bundesländern viele Unternehmen und Hochschulen bereits seit 2011 erfolgreich Deutschlandstipendien vergeben und mit den Ergebnissen der Förderung sehr zufrieden sind, hat der Standort Hamburg einiges aufzuholen. Die Universität Hamburg als die größte Hochschule Hamburgs und die größte Bildungseinrichtung Norddeutschlands hat sich 2014 zum Ziel gesetzt, zu den Hochschulen vergleichbarer Größe aufzuschließen und daher ihr Engagement für die Deutschlandstipendien stark intensiviert.
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