Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul)
Abschluss
: Bachelor of Laws, Hukuk LisansNebenfach
: Wahl eines Nebenfachs nicht möglichFakultät
: RechtswissenschaftRegelstudienzeit
: 8 SemesterStudienbeginn
: zum WS, SemestertermineBewerbungsfrist
: 01.06. bis 15.07.Zulassungsbeschränkung
: Ja; NCZulassungsbeschränkung als Nebenfach
: Dieser Studiengang wird nicht als Nebenfach angeboten.Studiengebühren
: keine, aber Semesterbeitrag
Beschreibung des Studiengangs
Der Gemeinsame Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) ist ein integrierter internationaler Studiengang mit Doppelabschluss. Der Studiengang wird von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg gemeinsam mit der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Istanbul durchgeführt. Ziel des Studiengangs ist die Ausbildung von Studierenden auf den Gebieten des deutschen und türkischen Rechts unter Einschluss seiner Grundlagen und der Bezüge zum internationalen Recht. Die interkulturelle und rechtsvergleichende Kompetenz der Studierenden soll gefördert und vertieft werden.
Als zweite Universität bundesweit ermöglicht die Universität Hamburg so bis zu 20 Studierenden im Jahr, innerhalb von acht Semestern die akademischen Grade „Bachelor of Laws (LL.B)“ sowie „Hukuk Lisans“ zu erwerben. Ferner besteht die Möglichkeit, das Studium bis zum Erwerb der beiden juristischen Staatsexamina fortzusetzen.
Die Zulassung der TeilnehmerInnen erfolgt jeweils zur Hälfte durch die Universität Hamburg und die Universität Istanbul. Der Studiengang will AbiturientInnen mit türkischen Sprachkenntnissen in Deutschland und den AbsolventInnen der deutschsprachigen Schulen in der Türkei die Möglichkeit geben, beide Rechtssysteme kennenzulernen und die entsprechenden Studienabschlüsse zu erwerben. Er richtet sich vor allem an Studierende, die bereits zu Studienbeginn über hervorragende Deutsch- und Türkischkenntnisse verfügen.
Berufliche Perspektiven
Nach dem Erwerb des LL.B. können die Absolventinnen und Absolventen bereits in verschiedenen Bereichen mit Rechtsbezug tätig werden. Für den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen (Richter/in, Staatsanwältin/Staatsanwalt, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt) muss nach dem Bachelorstudium noch die Erste Juristische Staatsprüfung, das zweijährige Referendariat und die Zweite Juristische Staatsprüfung absolviert werden.
Der Erwerb des türkischen Abschlusses "Hukuk Lisans" ermöglicht unter anderem den Zugang zum einjährigen Referendariatsdienst in der Türkei. Nach erfolgreichem Absolvieren des Referendariats ist eine Anwaltszulassung in der Türkei möglich.
Studienaufbau
Das Studium ist in zwei Studienabschnitte unterteilt. Der erste Studienabschnitt findet an der Universität Hamburg statt, wobei in vier Fachsemester Lehrveranstaltungen zum Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht, sowie Einführungsveranstaltungen und Schlüsselqualifikationsveranstaltungen besucht werden. Darüber hinaus finden im dritten und im vierten Fachsemester bereits spezielle Fachkurse zum türkischen Recht statt.
Das dritte und vierte Studienjahr wird an der Universität Istanbul absolviert. Das Studium in Istanbul baut auf den in Hamburg erworbenen Rechtskenntnissen auf. Neben dem türkischen Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht, das vielfach am deutschen und am EU-Recht orientiert ist, werden weitere Lehrveranstaltungen mit internationaler Ausrichtung angeboten.
Des Weiteren sind zwei Praktika Bestandteil des Curriculums. Ein Praktikum muss in der Bundesrepublik Deutschland absolviert werden und ein Praktikum in der Republik Türkei. Die Bachelorarbeit kann wahlweise an der Universität Hamburg oder an der Universität Istanbul geschrieben werden.
Der Studiengang führt zu zwei Studienabschlüssen (LL.B. und Hukuk Lisans) und eröffnet die Möglichkeit, das Studium bis zum Erwerb beider juristischer Staatsexamina fortzusetzen.
Bachelor of Laws (LL.B.). Der Erwerb des Bachelor of Laws (LL.B.) erfolgt nach dem Studium mit einem Umfang von 240 Credits, welches durch die jeweils zweijährige Studienphase an der Universität Hamburg und an der Universität Istanbul absolviert wird.
Hukuk Lisans. Das zweijährige
LL.B.-Studium in Deutschland wird für den regulären türkischen Juraabschluss –
den "Hukuk Lisans" – angerechnet. Nach dem Absolvieren der zwei
zusätzlichen Studienjahre in Istanbul wird den Studierenden daher neben dem
LL.B. regelmäßig auch der türkische Abschluss der "Hukuk Lisans"
verliehen.
Erste Prüfung ("Juristisches
Staatsexamen"). Die Inhalte des Studiengangs decken sich in der
Hamburger Studienphase vollständig, in der Istanbuler Studienphase teilweise
mit den Inhalten des (Staatsexamens-) Studiengangs "Rechtswissenschaft
(Erste Prüfung)". Die Studienleistungen im deutsch-türkischen Studiengang
können auf den Studiengang "Rechtswissenschaft (Erste Prüfung)"
angerechnet werden.
Prüfungsordnung
Prüfungsordnung für den Gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft
Mustercurriculum
Mustercurriculum für den Gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft
Angebote zur Studienorientierung
Studienfilme
- Bundesagentur für Arbeit 2012: Studienfilm von Berufe-TV über den Studiengang Rechtswissenschaft
- Video: Das Rechtshaus stellt sich vor
Vortragsreihe: Was wie wofür studieren?
- Video 2015: „Rechtswissenschaft – zwischen Gerechtigkeit und Einkommensaussicht?“
- Video 2014: „Gefragt, geschmäht, gefürchtet: Wie werde ich Jurist? Und warum sollte ich?“
- Video 2009: „Teile und herrsche – Wie JuristInnen denken“
- Podcast 2007: „Jura – der ultimative Backstage-Pass“
- Podcast 2007: „Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg“
Bewerbung
Zulassungsvoraussetzungen
Jährlich werden zum Wintersemester jeweils bis zu zehn Studierende aus der Türkei und aus Deutschland zugelassen. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es für die Zulassung nicht an.
Für die Zulassung über die Universität Hamburg werden eine Hochschulzulassungsberechtigung (z.B. Abitur) sowie ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der türkischen Sprache (mind. Niveau B2) vorausgesetzt.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsfristen
Auswahlkriterien
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Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg
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Stand: 11. Sep. 2023