Hamburger Lehrpreis
Motiviert, interdisziplinär, innovativ – an der Universität Hamburg gibt es in jedem Semester zahlreiche herausragende Studienangebote. Diese Lehrleistungen prämiert die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) jährlich mit dem Hamburger Lehrpreis.
Insgesamt 14 Einzelpreise – ein Preis pro staatlicher Hochschule beziehungsweise pro Fakultät – werden verliehen und sind jeweils mit 10.000 Euro dotiert.
Wer darf Vorschläge einreichen?
Das Vorschlagsrecht für den Hamburger Lehrpreis liegt ausschließlich bei den Studierenden. Das heißt: Sie fanden eine Lehrveranstaltung besonders gut? Dann schlagen Sie die Lehrperson bis zum 31. März 2024 für den Hamburger Lehrpreis vor!
Wichtig ist, dass Sie Ihren Vorschlag schriftlich begründen und Ihre Begründung (max. drei Seiten) als Dateianhang (PDF oder DOCX) dem Antrag hinzufügen. Nehmen Sie dazu bitte Bezug auf die Kriterien aus der Vereinbarung zur Vergabe des Hamburger Lehrpreis.
Welche Kriterien gibt es?
Kriterien zur Vergabe des Hamburger Lehrpreis gemäß Vereinbarung zwischen der Behörde für Wissenschaft und Forschung und den staatlichen Hamburger Hochschulen:
- Fachliche und didaktische Qualität:
Gute Lehre ist auf der Höhe des wissenschaftlichen und künstlerischen Fachdiskurses und der dazugehörigen Didaktik. - Innovative Lehrmethoden und -materialien:
Der oder die Lehrende setzt zielgruppenspezifisch innovative Lehrmethoden und Lernmaterialien (z.B. E-Learning, blended learning, problemorientiertes Lernen, Team-Coaching) ein. - Qualitätssicherung:
Gewährleistet ist, dass die Ergebnisse aus Maßnahmen der Qualitätssicherung (z.B. studentische Lehrveranstaltungskritik, Evaluationen und Akkreditierungsverfahren) zur Optimierung der Lehre genutzt werden. - Reflexion von Gender-Aspekten:
Lehr- und Lernverhalten wird geschlechtsspezifisch reflektiert und zum Gegenstand des Unterrichts gemacht. - Motivation:
Studierende werden für das Fach begeistert und in geeigneten Bereichen zum Selbststudium ermutigt und befähigt. - Learning-Outcome-Orientierung:
Die von den Studierenden zu erwerbenden Kompetenzen sind klar definiert und das der Lehrveranstaltung zugrundeliegende didaktische Konzept gewährleistet, dass diese Qualifikationen erreicht werden. - Wissenstransfer:
Die Studierenden werden in die Lage versetzt, das Erlernte in andere Bereiche zu übertragen und dort selbstständig anzuwenden. - Interdisziplinarität:
Der Unterricht öffnet sich interdisziplinären Fragestellungen und ermutigt die Studierenden zur Auseinandersetzung mit den Inhalten anderer Fachdisziplinen. - Praxisbezug:
Anwendungskontexte der zu erwerbenden Kompetenzen werden in den Unterricht einbezogen und reflektiert. - Internationalität und Interkulturalität:
Gute Lehre eröffnet ein Verständnis für den internationalen Wissenstransfer in einer globalisierten Welt und fördert den Dialog unterschiedlicher Kulturen.
Wer entscheidet?
Anhand der Kriterien werden die eingegangenen Vorschläge von einer fakultätsinternen Jury aus dem Prodekan/der Prodekanin für Studium und Lehre, zwei vom Fakultätsrat entsandten Mitgliedern des Lehrkörpers und zwei Studierenden bewertet. Die Jury nominiert eine Kandidatin oder einen Kandidaten bzw. ein Team von Lehrenden.
Nach einer formalen Prüfung durch das Präsidium gehen die Nominierungen an die Behörde für Wissenschaft und Forschung.
Vorschlag für den Hamburger Lehrpreis bis zum 31. März 2024 einreichen
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag unbedingt eine schriftliche Begründung (max. drei Seiten) als Dateianhang (PDF oder DOCX) hinzu. Nehmen Sie dazu bitte Bezug auf die o.g. Kriterien aus der Vereinbarung zur Vergabe des Hamburger Lehrpreis.