Hamburger Lehrpreis
Mit dem Hamburger Lehrpreis prämiert die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) jährlich herausragende und innovative Lehrleistungen an den staatlichen Hamburger Hochschulen.
Die Hamburger Lehrpreise werden von der Wissenschaftsbehörde verliehen. Insgesamt 14 Einzelpreise – ein Preis pro Hochschule beziehungsweise pro Fakultät – stehen zur Vergabe an. Die Preise sind mit jeweils 10.000 Euro dotiert.
Das Vorschlagsrecht für den Hamburger Lehrpreis liegt ausschließlich bei den Studierenden. Die Vorschläge der Studierenden werden an der Universität Hamburg von einer fakultätsinternen Jury unter Beteiligung von Studierenden bewertet und eine Kandidatin oder ein Kandidat bzw. ein Team von Lehrenden nominiert.