In den Nachrückverfahren erhalten lediglich die Bewerberinnen und
Bewerber, die nachrücken und einen Studienplatz bekommen, einen
Zulassungsbescheid. Es werden keine erneuten Ablehnungsbescheide
versendet.
Da die Studienplätze im Nachrückverfahren innerhalb einer Woche
angenommen werden müssen, ist die regelmäßige (mindestens wöchentliche)
Kontrolle des STiNE-Accounts unter „Dokumente“ ratsam, damit Sie die
Einschreibfristen im Falle einer Zulassung im Nachrückverfahren
keinesfalls verpassen.
Sobald feststeht, dass es freie
Studienplätz gibt, erfolgt das Nachrückverfahren je Studiengang und die
Zulassungsbescheide dazu werden im STiNE-Account veröffentlicht. D.h.
Nachfragen vorher können wir auch nicht beantworten und in dem Moment
der Erkenntnis über eine Zulassung im Nachrückverfahren wird die
zugelassene Person direkt durch den Zulassungsbescheid im STiNE-Account
benachrichtigt. Daher sehen Sie bitte von Nachfragen ab, es gibt keine
Zwischenergebnisse zum Nachrückverfahren, zu denen wir Sie informieren
könnten. Wir informieren Sie im Falle einer Zulassung umgehend durch den
im STiNE-Account veröffentlichten Zulassungsbescheid.
Die
Nachrückverfahren enden in der Regel mit Beginn der Vorlesungszeit. Aber
auch danach kann es noch zu Nachrückverfahren kommen. Wenn Sie Anfang
November bzw. Ende April noch keinen Zulassungsbescheid erhalten haben
ist in der Regel nicht mehr mit einem Zulassungsbescheid im regulären
Verfahren zu rechnen.