Wenn Sie in Ihrem Bescheid informiert werden, dass Ihre Bewerbung vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden musste, dann ist die Ablehnung aus „formalen“ Gründen erfolgt. D.h. dass Ihre Bewerbung nicht daran gescheitert ist, dass andere Bewerbungen vorrangig (d.h. „besser“) waren, sondern dass inhaltliche sogenannte formale Gründe Ihrer Bewerbung dazu geführt haben, dass Ihre Bewerbung nicht in der weiteren Auswahl berücksichtigt werden konnte.
Das kann z. B. aus folgenden Gründen erfolgt sein:
Bei einer Ablehnung aus „formalen“ Gründen wird die Bewerbung bereits vor der Auswahl von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen, weil die Voraussetzungen für die Auswahl nicht gegeben sind oder nicht festgestellt werden konnten. D.h., dass die Bewerbung nicht auf den Ranglisten, die zur Entscheidung für die Studienplatzvergabe erstellt werden, vorhanden ist, so dass eine Berücksichtigung im Nachrückverfahren ebenso ausgeschlossen ist wie im Hauptverfahren.
Eine Bewerbung, die aus solchen Gründen abgelehnt werden musste, darf nicht im Nachrückverfahren ausgewählt werden. Selbstverständlich dürfen Sie sich in einem späteren Verfahren zu einem späteren Semester erneut wieder an der Universität Hamburg bewerben.
Sie dürfen sich außerdem für einen Restplatz im sogenannten Restplatzverfahren bewerben. Ein Restplatzverfahren kommt allerdings nur zustande, wenn es nach Abschluss aller Nachrückverfahren noch freie Studienplätze aber keine Bewerbungen mehr gibt. Dies ist an der Universität Hamburg nur sehr selten in den wenigsten Studiengängen der Fall. Die Informationen zum Restplatzverfahren werden in der Regel kurz vor Vorlesungsbeginn über die Hauptseite der Universität veröffentlicht.