Bei einer Ablehnung aus Kapazitätsgründen konnte Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren - also auf den Ranglisten zur Studienplatzvergabe – nur nachrangig berücksichtigt werden. D.h., Ihre Abiturdurchschnittsnote oder die Note der sonstigen Hochschulzugangsberechtigung und auch die bisher von Ihnen erreichte Wartezeit haben in der Konkurrenz mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern nicht genügt, um Sie zuzulassen.
Die Studienplätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger werden an der Universität Hamburg gemäß der gesetzlichen Vorgaben nach Abzug der Vorabquoten zu 90% nach Qualifikation/ Leistung (d.h. nach der Abiturdurchschnittsnote) und zu 10% nach der bisher erlangten Wartezeit vergeben.*
Bei einer Ablehnung aus Kapazitätsgründen wird Ihnen im Ablehnungsbescheid mitgeteilt, an welcher Stelle der Rangliste nach Qualifikation (Durchschnittsnote) und an welcher Stelle der Rangliste nach Wartezeit Ihre Bewerbung jeweils geführt wird. Ihre Bewerbung wird auf jeder dieser beiden Ranglisten geführt. Sie sehen in Ihrem Bescheid ebenfalls, an welcher Stelle der Rangliste nach Leistung/Qualifikation und an welcher Stelle der Rangliste nach Wartezeit die letzte (d.h. schlechteste) Bewerbung steht, die den letzten Studienplatz auf der jeweiligen Rangliste erhalten hat. Damit kennen Sie den sogenannten NC, d.h. den Grenzwert, bis zudem auf der jeweiligen Rangliste Zulassungen erfolgen konnten. Außerdem können Sie ablesen, wie viele Zulassungen insgesamt für den Studiengang ausgesprochen werden konnten.
*Weitere ausführliche Informationen zum Verfahren, Quoten und Auswahl finden Sie auch in den Bewerbungsinformationen zur Online-Bewerbung (PDF).
Ein Beispiel ist im Folgenden dargestellt:
| Kriterien | Ihre Werte
| Werte des/der letzten ausgewählten Bewerberin/Bewerbers |
1. Qualifikation: Durchschnittsnote: Ranglistenplatz:
| 2,1 99
| 2,0 90
|
2. Wartezeit: Wartezeit (in Halbjahren): Ranglistenplatz:
| 6 53
| 9 10
|
"Werte des/der letzten ausgewählten Bewerbers/Bewerberin":
Die Zahlen hier geben mit dem Rangplatz des/der Letztzugelassenen
gleichzeitig auch darüber Auskunft, wie viel Studienplätze nach
Qualifikation (Abiturnote) und Wartezeit zu vergeben waren. Im obigen
Beispiel 90 plus 10, insgesamt also 100 Plätze.
Qualifikation bzw. Leistung (d.h. Durchschnittsnote)
Die in diesem Beispiel zur Verfügung stehenden 90 Plätze nach
Qualifikation (Durchschnittsnote) haben die 90 Bewerberinnen bzw.
Bewerber mit den besten Noten erhalten, wobei der bzw. die zuletzt
Zugelassene (auf Rangplatz 90) die Note 2.0 hat.. Alle Bewerbungen mit
Noten von 2.0 oder besser konnten mithin zugelassen werden. Es kommt
häufig vor, dass nicht alle Bewerbungen mit der Note 2,0, d.h. mit dem
genannten Grenzwert zugelassen werden können, weil es mehr Bewerbungen
mit dieser Note gibt, als Plätze zur Verfügung stehen. Diese
Bewerbungen stehen ursprünglich alle auf dem gleichen Rang und das Los
entscheidet dann über die weiteren Ränge und damit darüber, welche
Bewerbungen mit 2,0 noch zugelassen werden und welche Bewerbungen trotz
Erreichen des eigentlichen Grenzwerts nicht mehr zugelassen werden
können. Sollten Sie also die gleiche Note besitzen wie die zuletzt
zugelassene Bewerbung wurde Ihre Bewerbung aufgrund von Losentscheidung
auf einen nachrangigen Rangplatz eingeordnet.
Wartezeit
- Die Höchstzahl anrechenbarer Wartesemester beträgt 10 Halbjahre.
- Wartesemester sind die Semester seit Erhalt des Abiturs, abzüglich der Studienzeiten an einer Hochschule im In- oder Ausland.
Die zehn Studienplätze, die nach Wartezeit vergeben wurden, gingen an die ersten zehn Bewerbungen der Rangliste nach Wartezeit, wobei der/die zuletzt Zugelassene (auf dem Rangplatz 10) in der Bewerbung 9 Halbjahre Wartezeit erreicht hatte. In dem Beispiel hier konnten alle Bewerbungen mit einer Wartezeit von 9 Halbjahren oder mehr zugelassen werden.
Es kommt häufig vor, dass nicht alle Bewerbungen mit der im Bescheid genannten Wartezeit, d.h. dem abgebildeten Grenzwert, zugelassen werden können, weil es mehr Bewerbungen mit dieser erlangten Wartezeit gibt, als Plätze zur Verfügung stehen. Diese Bewerbungen stehen ursprünglich alle auf dem gleichen Rang und das Los entscheidet dann über die weiteren Ränge und damit darüber, welche Bewerbungen mit dem Wartezeitwert noch zugelassen werden und welche Bewerbungen trotz Erreichen des eigentlichen Grenzwerts nicht mehr zugelassen werden können. Sollten Sie also die gleiche Zahl an Wartesemestern vorweisen wie die zuletzt zugelassene Bewerbung wurde Ihre Bewerbung aufgrund von Losentscheidung auf einen nachrangigen Rangplatz eingeordnet.
Habe ich nach der Ablehnung aus Kapazitätsgründen noch eine Chance auf den Studienplatz?
In der Spalte "Ihre Werte" können Sie in der jeweils ersten Zeile
erkennen, mit welchem Wert Ihre Bewerbung auf der jeweiligen Rangliste
geführt wurde und (in der Zeile darunter), auf welchen Rangplatz. Damit
sehen Sie im Vergleich zu d er Spalte zu der zuletzt zugelassenen
Bewerbung Ihre eigenen Werte und Rangplätze auf der jeweiligen Rangliste
und können diese mit den Werten der zuletzt zugelassenen Bewerbung
vergleichen. Daraus können Sie ablesen, um wie viel Rangplätze Sie den
Rangplatz für den letzten jeweils zur Verfüg stehenden
Studienplatzverpasst haben.
Sind sie knapp gescheitert (wie im Beispiel beim Notenkriterium), kann es durchaus passieren, dass Sie später im Nachrückverfahren noch zugelassen werden und einen Zulassungsbescheid bekommen könnten.
Bedenken
Sie aber, dass durch die sogenannte technische Überbuchung bereits im
Hauptverfahren mehr Bewerbungen ein Studienplatzangebot erhalten als
Plätze vorhanden sind. Da nicht alle Bewerberinnen und Bewerber den
angebotenen Studienplatz annehmen, wird so versucht, diesem Verhalten
entgegen zu wirken, um so schnell wie möglich alle Studienplätze besetzt
zu bekommen und langwierige Nachrückverfahren zu vermeiden. Es kann
also durchaus sein, dass in dem von Ihnen gewünschten Studiengang kein
Nachrückverfahren mehr erfolgt.