
Sie sind StudiengangwechslerIn, wenn Sie bereits an der Universität Hamburg oder an einer anderen bundesdeutschen Hochschule studieren oder studiert haben und Ihr Studienfach wechseln wollen oder im Rahmen eines Lehramtsstudiums Ihre Fächerkombination oder Ihren Lehramtsabschluss ändern wollen.
Für Ihren neuen Studiengang bewerben Sie sich in der Regel zum ersten Fachsemester und fallen damit unter dieselben Zulassungsbedingungen und Auswahlkriterien wie diejenigen, die bisher noch nicht studiert haben und sich deshalb auch als StudienanfängerIn bewerben müssen. Beachten müssen Sie als StudiengangwechslerIn jedoch, dass Ihre Studienzeit nicht als Wartezeit gezählt wird; vor Studienbeginn gesammelte Wartezeit bleibt allerdings erhalten.
Sofern Sie an der Universität Hamburg immatrikuliert sind, setzt ein Studiengangwechsel keine Exmatrikulation voraus, d.h. Sie bleiben zunächst in Ihrem bisherigen Studiengang immatrikuliert. Sollten Sie die Zulassung für Ihren neuen Studiengang bekommen, werden Sie mit der Annahme des neuen Studiengangs für diesen umgeschrieben. Diejenigen, die an einer anderen bundesdeutschen Hochschule eingeschrieben sind, sollten mit Ihrer Exmatrikulation solange warten, bis sie ihre Zulassung von der Uni HH erhalten haben.
Sie sind StudienortswechslerIn, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören: