In einigen Studiengängen werden Fremdsprachenkenntnisse gefordert. Kann der Nachweis zur Einschreibung nicht erbracht werden, ist eine Immatrikulation nicht möglich. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um die geforderten Nachweise. Die Fremdsprachenkenntnisse müssen auch nachgewiesen werden, wenn das Fach als Unterrichtsfach oder als Nebenfach gewählt wird.
Für Französisch werden grundlegende Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Der Nachweis erfolgt entweder durch Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule, dass 300 Unterrichtsstunden absolviert wurden, oder durch die Vorlage des Zertifikats DELF B1. Dies gilt für Französisch als Hauptfach, Nebenfach und Unterrichtsfach im Rahmen eines Lehramtsstudiums.
Wurde Französisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem Abiturzeugnis hervor, so ist nach der Zulassung eine Zeugniskopie einzureichen. Einzelheiten dazu enthält der Zulassungsbescheid.
Für Spanisch werden grundlegende Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Der Nachweis erfolgt entweder durch Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule, dass 300 Unterrichtsstunden absolviert wurden, oder durch die Vorlage des Zertifikats DELE: Nivel Inicial (InstitutoCervantes).
Dies gilt für Spanisch als Hauptfach, Nebenfach und Unterrichtsfach im Rahmen eines Lehramtsstudiums. Wurde Spanisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem Abiturzeugnis hervor, so ist nach der Zulassung eine Zeugniskopie einzureichen. Einzelheiten dazu enthält der Zulassungsbescheid.
Voraussetzung für das Studium der Klassischen Philologie mit dem Abschluss Bachelor, das Nebenfach Klassische Philologie mit Schwerpunkt Latinistik und das Unterrichtsfach Latein im Rahmen des Lehramtsstudiums sind Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums (Kenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums sind nicht ausreichend).
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung oder einer Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder einer Bescheinigung der Fakultät für Geisteswissenschaften bzw. einer von dieser als gleichwertig anerkannten Bescheinigung. Diese Erfordernisse müssen Sie bis zum Ende des ersten Studienjahres (spätestens bei der Rückmeldung in das 3. Fachsemester) nachweisen.
Für das Studium der Geschichte mit dem Abschluss Bachelor, das Nebenfach Klassische Philologie mit Schwerpunkt Gräzistik und für das Unterrichtsfach Geschichte (Lehramt an Gymnasien) sind Kenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis: Latinum) oder einer Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder einer vergleichbaren Schulbehörde eines anderen Bundeslandes. Diese Erfordernisse müssen Sie bis zum Ende des ersten Studienjahres (spätestens bei der Rückmeldung in das 3. Fachsemester) nachweisen.
Die erforderlichen Kenntnisse bzw. Nachweise können in Kursen, die die Universität Hamburg in Verbindung mit der VHS anbietet und die derzeit kostenfrei sind, an der Universität Hamburg erworben werden.
Zusätzliche Voraussetzung für die Zulassung zum Studium der Geschichte mit dem Abschluss Bachelor oder als Nebenfach sind Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen, die durch 3 Jahre Schulunterricht in der ersten modernen Fremdsprache und 2 Jahre Schulunterricht in der zweien modernen Fremdsprache nachgewiesen werden müssen (Zeugnisse einer Allgemeinbildenden Schule oder vergleichbarer Nachweis über entsprechende Sprachkenntnisse). Kann ein solcher Nachweis zur Immatrikulation nicht erbracht werden, können noch bis spätestens zur Rückmeldung in das dritte Fachsemester gleichwertige Kenntnisse durch Bescheinigung einer staatlichen oder universitären Prüfung nachgewiesen werden.
Alternativ kann bei vorhandenen Sprachkenntnissen eine Klausur (Übersetzung aus der Fremdsprache) geschrieben werden. Daneben bietet das Historische Seminar in Verbindung mit der VHS zu dem erforderlichen Abschluss führende Kurse an. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Historischen Seminar der Universität Hamburg.
Die Voraussetzung für die Zulassung zum Studium des Unterrichtsfaches Geschichte im Lehramt an Gymnasien sind neben dem Kleinen Latinum Kenntnisse in einer modernen Fremdsprache, die durch 5 Jahre Schulunterricht nachgewiesen werden muss (Zeugnis einer Allgemeinbildenden Schule oder vergleichbarer Nachweis über entsprechende Sprachkenntnisse). Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Historischen Seminar der Universität Hamburg.
Voraussetzung für das Studium des Unterrichtsfachs Evangelische Religion im Lehramt an Gymnasien sind Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums (Kenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums sind nicht ausreichend). Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung oder einer Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder einer vergleichbaren Schulbehörde eines anderen Bundeslandes.
Diese Erfordernisse müssen Sie i.d.R. bis zum Ende des ersten Studienjahres (spätestens bei der Rückmeldung in das 3. Fachsemester) nachweisen. In begründeten Ausnahmefällen kann das zuständige Prüfungsamt abweichend entscheiden.
Voraussetzung für das Studium des Unterrichtsfaches Griechisch im Lehramt an Gymnasien sind Kenntnisse des Alt-Griechischen im Umfang der Universitätsgriechischkurse I+II (Grammatik und Lexik des Alt-Griechischen bis zur Lektürefähigkeit). Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis: Graecum) oder einer Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung (Graecum) oder einer Bescheinigung der Fakultät für Geisteswissenschaften bzw. einer von dieser als gleichwertig anerkannten Bescheinigung.
Diese Erfordernisse müssen Sie bis zum Ende des ersten Studienjahres (spätestens bei der Rückmeldung in das 3. Fachsemester) nachweisen.
Voraussetzung für das Unterrichtsfach Türkisch im Rahmen des Bachelor-Lehramtsstudiums ist das Bestehen einer gesonderten Sprachprüfung an der Universität Hamburg im Asien-Afrika-Institut zur Beststellung der aktiven und passiven Kenntnisse der türkischen sowie der passiven Kenntnisse der englischen Sprache. Die Teilnahme an der Sprachprüfung setzt eine vorherige Anmeldung (10 Tage vorher!) voraus. Bitte informieren Sie sich zu dem Termin und den weiteren Voraussetzungen zur Anmeldung usw. unter: http://www.aai.uni-hamburg.de/voror/BA-VorOr.html oder www.uni-hamburg.de/tuerkisch.
Der Nachweis der bestandenen Sprachprüfung für das Unterrichtsfach Türkisch muss erst im Falle einer Zulassung zur Einschreibung nachgewiesen werden.
Im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Bachelorabschluss planen die zuständigen Gremien für das Unterrichtsfach Russisch Sprachkenntnisse als Zulassungsvoraussetzung einzuführen, da nur dann die Einhaltung der Regelstudienzeit von sechs Semestern zu gewährleisten sei. Auch wenn eine rechtskräftige Satzung zurzeit noch nicht verabschiedet worden ist, wird die Wahl dieses Unterrichtsfaches nur dann empfohlen, wenn Sprachkenntnisse vorliegen.
Für das Fach Klassische Archäologie im Hauptfach sind Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums oder Kenntnisse des Altgriechischen spätestens vor der Anmeldung zur Bachelorarbeit nachzuweisen. Werden die Lateinkenntnisse oder die Altgriechischkenntnisse nicht im Schulzeugnis nachgewiesen, so treten als Äquivalent entsprechende Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an einem Grammatikkurs und einem Lektürekurs an ihre Stelle.
Für das Nebenfach Mittelalter-Studien besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung: Nachweis von Kenntnissen des Lateinischen im Umfang des Kleinen Latinums durch die Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung oder eine Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung/der zuständigen Behörde, oder eine Bescheinigung der Fakultät für Geisteswissenschaften oder eine von dieser als gleichwertig anerkannten Bescheinigung. Der Nachweis kann noch bis zur Rückmeldung zum vierten Fachsemester nachgereicht werden.

