Ein Sonderantrag ist ein Antrag, den Sie zusätzlich zum Zulassungsantrag stellen können, um bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt zu werden.
Ein Sonderantrag kann zum Erfolg führen, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kann nicht jeder Grund, den Sie selbst als relevant ansehen, bei der Studienplatzvergabe als 'Sonderfall' anerkannt werden.
Folgend werden einige Gründe genannt, bei deren Vorliegen ein Sonderantrag zum Erfolg führen kann. Detaillierte Informationen zu begründeten und unbegründeten Sonderanträgen sowie zu deren formalen Anforderungen erhalten Sie im Merkblatt Sonderanträge für Studienbewerberinnen und -bewerber (PDF).
Härtefallantrag
Nach dem Hochschulzulassungsgesetz ist ein Anteil von bis zu 7,5 % der
Studienplätze für Personen vorgesehen, für die die Ablehnung des
Zulassungsantrags eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Mit einem "Härtefallantrag" aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer
besonderen persönlichen Situation können Sie Umstände geltend machen,
die eine sofortige Zulassung zum Studium erfordern.
Besondere Zugangsvoraussetzungen
Sofern für den Studiengang, für den Sie sich interessieren, besondere
Zugangsvoraussetzungen bestehen (z. B. Sprachkenntnisse) oder ein
Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt wird (z. B. Eignungsprüfung
Sport) und Sie aufgrund einer Behinderung oder einer dieser
gleichkommenden chronischen Erkrankung dadurch eine Benachteiligung
erfahren, können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Verbesserung der Durchschnittsnote
Wenn sie Umstände geltend machen können, die Sie gehindert haben, eine
bessere Durchschnittsnote zu erzielen, können Sie einen Antrag auf
Verbesserung der Durchschnittsnote stellen. Hierzu ist ein
Schulgutachten vorzulegen, in dem die maßgeblichen Gründe und die
bessere Note angegeben sind.
Verbesserung der Wartezeit
Im Rahmen der Auswahl nach Wartezeit können Sie einen Antrag auf
Verbesserung der Wartezeit stellen, sofern Sie Umstände geltend machen
können, die Sie daran gehindert haben, Ihre Hochschulzugangsberechtigung
früher zu erwerben (z.B. längere Krankheit während des Studiums).