Nach dem Hochschulzulassungsgesetz (HZG) sind bei der Vergabe von Studienplätzen für Studienanfänger Quoten zu bilden. Die sogenannte Ausländerquote beträgt 10%. Für Härtefälle wird eine Quote von 7,5% vorgehalten.
Die danach verbleibenden Studienplätze werden zu 90% nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahren vergeben. 10% nach der Zahl der seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergangenen Halbjahre (Wartezeit). Zurzeit wird die Auswahl ausschließlich nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vorgenommen.
Ausführliche Informationen zum Zulassungsverfahren, zu seinen Ausnahmeregelungen sowie Statistiken über Zulassungsquoten finden Sie in einer Reihe von Merkblättern, die im PDF-Format vorliegen:
| Titel / Download-Link | Inhaltsangabe |
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| Bewerbung um einen Studienplatz (PDF) |
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| Zulassungsverfahren UHH (PDF) |
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| Das Auswahlverfahren von hochschulstart.de (PDF) |
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| Losverfahren in hochschulstart.de-Studiengängen (PDF) |
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| Grundständige Studiengänge der Universität Hamburg (PDF) |
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| Studiengangwechsel (PDF) |
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| Zulassung zum Zweitstudium (PDF) |
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| NC-Werte im Zulassungsverfahren (ohne Lehramt)(PDF) |
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| NC-Werte im Zulassungsverfahren (Lehramt)(PDF) |
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| Studienplätze und Bewerbungen (ohne Lehramt)(PDF) |
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| Studienplätze und Bewerbungen (Lehramt)(PDF) |
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