Zentralstelle zur Korruptionsbekämpfung
Die Zentralstelle zur Korruptionsbekämpfung der Universität Hamburg nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Entgegennahme von Mitteilungen über Korruptions- oder damit im Zusammenhang stehende Begleitdelikte
- Prüfung der Mitteilungen auf strafrechtlich bedeutsame Tatbestände
- Weiterleitung strafrechtlich relevanter Korruptionsverdachtsmomente an die Strafverfolgungsbehörden
- Beratung der Dienststellen sowie Beratung und Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Korruption
- Ermittlung korruptionsgefährdeter Bereiche; dabei wird die Zentralstelle insbesondere überprüfen, ob die bestehenden „Internen Kontrollsysteme“ ausreichend sind.
Die Zentralstelle ist unabhängig und hat ein unbeschränktes Informationsrecht, jedoch kein Weisungsrecht gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Dienststellen der Universität Hamburg.
Gesetzlicher Hintergrund
Die Einsetzung der Zentralstelle basiert auf der Vereinbarung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung (insbesondere Korruptionsprävention)“ nach § 94 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes vom 30.08.2001, in der die bestehenden allgemeinen Beratungs- und Unterstützungspflichten der Beamtinnen und Beamten (§ 35 i.V.m. § 33 Beamtenstatusgesetz) in Bezug auf Korruptionsverdacht konkretisiert werden, um einerseits Korruptionsprävention zu leisten und andererseits Verhaltens- und Handlungssicherheit zu geben.
Ähnliches gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§ 3 Abs. 1–3 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, TV-L).
Von dieser Vorschrift unberührt bleibt das Recht zur Erstattung einer Strafanzeige bei den Strafverfolgungsbehörden.
Weitere Informationen
Kontakt
Zentralstelle zur Korruptionsbekämpfung
Karsten Güther
Leiter der Stabsstelle
Universität Hamburg
Mittelweg 177
20148 Hamburg
Tel.: +49 40 42838-8443
E-Mail: zk.pv"AT"uni-hamburg.de
Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie im KUS-Portal der Universität Hamburg.