Besondere Leistungsbezüge
Vergabe von besonderen Leistungsbezügen
Neben der Gewährung von Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezügen sieht das Gesetz nach § 34 HmbBesG die Möglichkeit der Gewährung besonderer Leistungsbezüge vor. Das Präsidium hat sich mehrfach mit den Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vergabe von Leistungsbezügen an die W2 und W3 besoldeten Professorinnen und Professoren auseinandergesetzt. Ziel ist, die leistungsbezogene Besoldung primär durch die unbefristete Vergabe von Berufungs- und Bleibeleistungsbezügen abzubilden.
Für die daneben noch mögliche Vergabe von besonderen Leistungsbezügen sollen nach Beschluss des Präsidiums Erfolge in der Wissenschaft honoriert werden, die für die Universität insgesamt von herausgehobener Bedeutung sind. Dazu zählt das Präsidium:
- Auszeichnungen der Professorinnen oder Professoren mit großen Wissenschaftspreisen bzw. die Einwerbung außerordentlicher, anerkannter Formate (z.B. Leibnizpreis der Deutschen Forschungsgemeinschaft),
- die Leistung von Sprecherinnen und Sprechern, die Exzellenz-Cluster, Sonderforschungsbereiche, DFG-Graduiertenkollegs, EU-Verbundprojekte oder eine Forschergruppe eingeworben haben. Entsprechendes gilt für einen erfolgreichen Verlängerungsantrag sowie
- die Einwerbung eines ERC Advanced Grants.
Hierfür sollen künftig besondere Leistungsbezüge gewährt werden, also insbesondere:
- Einmalzahlung bei Einwerbung eines Verbundvorhabens bzw. Auszeichnung durch einen Wissenschaftspreis,
- befristete Leistungsbezüge als monatliche Zahlungen für Sprecherfunktionen in Verbundprojekten.
Eine Vergabe für die Einwerbung von Drittmitteln ist nicht möglich, wenn daraus eine Forschungszulage gewährt wird.
In besonderen Einzelfällen sieht das Präsidium den Bedarf, herausgehobene Leistungen für die Universität zu honorieren, die z.B. durch die Übernahme von Leitungsaufgaben zentraler wissenschaftlicher Einrichtungen zum Ausdruck kommen. Einzelheiten sind dem vom Präsidium aufgestellten Kriterienkatalog zu entnehmen, der eine Staffelung besonderer Leistungsbezüge vorsieht.
Anträge hierfür können formlos bei der Stabsstelle Berufungen eingereicht werden.