Rechtsmittelverfahren
Im Referat Qualität und Recht werden alle Widersprüche von
- Studienbewerberinnen und -bewerbern,
- Studierenden,
- Promovierenden und Habilitierenden
gegen ablehnende Bescheide im Zusammenhang mit
- Zulassungsverfahren,
- prüfungsrechtlichen Entscheidungen,
- Studiengebühren,
- Gebührenbescheiden und
- allgemeinen Studierendenangelegenheiten
bearbeitet.
Nach einer gründlichen und vollständigen Ermittlung des Sachverhalts nehmen wir anhand einschlägiger Rechtsnormen die rechtliche Würdigung vor und treffen anschließend eine Entscheidung. Im Fall einer ablehnenden Entscheidung setzen wir einen Widerspruchsbescheid und einen Gebührenbescheid ab.
Wir vertreten die Universität Hamburg in Klageverfahren vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht. Im Rahmen der Prozessführung fertigen wir Schriftsätze für das Gericht an, nehmen an den vom Gericht anberaumten Verhandlungsterminen teil und handeln ggf. zur Befriedung von Rechtsstreitigkeiten Vergleiche aus bzw. regen diese an. Wir überprüfen sachlich und inhaltlich die Gebührenbescheide der Gerichte und Rechtsanwälte und weisen die Kosten zur Überweisung an. Wir informieren die Ausgangsentscheidungsträger über den Prozessausgang und die gegebenenfalls zu treffenden Maßnahmen.
Bitte wenden Sie sich gern mit allen Fragen zu laufenden Rechtsmittelverfahren an das Widerspruchspostfach (widersprueche.Ref31"AT"uni-hamburg.de) des Referats Qualität und Recht.