Daten über Studierende mit Beeinträchtigungen
Wie viele Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die das Studium erschweren gibt es?
In den Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks e.V. (DSW) werden seit vielen Jahren Daten zur Situation von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhoben. In der 21. Sozialerhebung gaben 11 % Studierende an, dass sie eine gesundheitliche Beeinträchtigung haben, die das Studium erschwert.
Im September 2018 wurde die zweite bundesweite Datenerhebung „beeinträchtigt studieren“ (best2) veröffentlicht. Mit best2 wurden zum zweiten Mal bundesweit Daten zur Situation Studierender mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die das Studium erschweren, erhoben. Der Fokus der Befragung lag auf den Schwierigkeiten und Barrieren, mit denen sich Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Übergang an die Universitäten und Hochschulen sowie während des Studiums konfrontiert sehen.
Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die das Studium erschweren, wechseln deutlich häufiger den Studiengang (31 %) oder die Hochschule (22 %) als andere Studierende (jeweils 21 % bzw. 16 %), was dafür spricht, diese Gruppe in der Phase des Übergangs an die Universitäten und Hochschulen noch stärker zu motivieren, allgemeine und beeinträchtigungsspezifische Angebote zur Wahl des Studiengangs und zur Vorbereitung eines Studiums so früh wie möglich in Anspruch zu nehmen.
Viele Ergebnisse der best 2-Umfrage zeigen, dass es sich bei Studierenden mit Beeinträchtigungen um eine „heterogene Gruppe“ handelt. Dies gilt bereits für die Form der Beeinträchtigung. Die zum Teil noch vorhandene Vorstellung, dass die zu dieser Gruppe zählenden Studierenden vor allem körperliche und zugleich sichtbare Beeinträchtigungen haben, entspricht nicht der Realität. Im Rahmen von best2 gaben mehr als die Hälfte der befragten Studierenden an, dass sie psychisch krank sind und haben Beeinträchtigungen, die nicht oder allenfalls nach längerem Kontakt wahrnehmbar sind.
Viele Studierende mit Beeinträchtigungen bezeichnen sich nur selten als „Studierende mit Behinderung“, sondern als „(gesundheitlich) beeinträchtigt“ oder „krank“. Das Alltagsverständnis von Behinderung unterscheidet sich damit erheblich von rechtlichen Definitionen. Im Licht des Verständnisses von Behinderung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und (Art. 1 Satz 2) des SGB IX (§ 2 Abs. 1) kann ein erheblicher Teil Studierender mit Beeinträchtigungen unter den Behinderungsbegriff subsummiert werden, denn die vorhandenen Beeinträchtigungen dauern nicht nur länger an oder bestehen auf Dauer, sondern führen häufig auch zu Beeinträchtigungen der gesellschaftlichen Teilhabe.
Verständnis von Behinderung nach UN-BRK:
Englische Originalfassung:
“Persons with disabilities include those who have long-term physical, mental, intellectual or sensory impairments which in interaction with various barriers may hinder their full and jeffective participation in society on an equal basis with others.”
Deutsche Fassung:
„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“
Wer weiß etwas über mich? (Datenschutz)
Die Universität Hamburg erfasst im Campus-Management-System STiNE keine Daten zu Studierenden mit Beeinträchtigungen. Daher ist z.B. nicht erkennbar, ob und wie viele Studierende gesundheitliche Beeinträchtigungen haben, ob sie als Härtefall zugelassen wurden oder ob sie Nachteilsausgleiche bei Studien- und Prüfungsleistungen in Anspruch nehmen.
Frau Dr. Gattermann-Kasper und die studentischen Mitarbeiter*innen behandeln alle mündlichen und schriftlichen Informationen vertraulich und dürfen diese nicht an Dritte weitergeben. Eine Ausnahme daran gibt es nur, wenn Sie als Ratsuchende_r Ihr Einverständnis geben (z.B. damit eine Klärung mit anderen Stellen erfolgen kann). Auf Wunsch werden Sie auch anonym beraten. Ihre Wünsche auf eventuelle Nicht-Beteiligung bestimmter Personen werden berücksichtigt.
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