Befugte Stelle für barrierefreie Literatur
Das Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen der Universität Hamburg ist nach §45 UrhG seit Dezember 2022 als befugte Stelle beim deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Befugte Stellen sind laut §45c Absatz 3 Einrichtungen, die in gemeinnütziger Weise Bildungsangebote oder barrierefreien Lese- und Informationszugang für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung zur Verfügung stellen können. Damit sind wir berechtigt Personen mit Seh- oder Lesebehinderung den Zugang zu studienrelevanten Fach- und Lehrmaterialien in barrierefreien Formaten zu ermöglichen.
Um diesen Service nutzen zu können, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Büro über die E-Mail-Adresse der befugten Stelle( befugte-stelle"AT"uni-hamburg.de) auf. Weiterhin benötigen Sie einen Nachweis über eine Seh- oder Lesebehinderung (nach §45b Absatz 2), den Sie uns im Verfahren der Dokumentenbeschaffung einreichen müssen.