COVID19 Förderung
Die Förderlinie "COVID19" der Abteilung Internationales hat zum Ziel, internationale Zusammenarbeit zur Forschung, Aufklärung und Bekämpfung von COVID19 sowie die damit verbundenen Auswirkungen zu unterstützen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg können in einem niedrigschwelligen Verfahren Fördermittel beantragen.
Überblick
| Zielgruppe: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg
| Programmziele: Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Forschung, Aufklärung und Bekämpfung von COVID19 und die damit verbundenen Auswirkungen
| Fördermittel: i.d.R. bis zu EUR 15.000; bei höheren Fördersummen nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit dem Referat 51 auf
| Antragsfrist: laufend, bis zur Erschöpfung der Mittel
Wir empfehlen eine kurze telefonische Absprache mit der Abteilung Internationales, bevor Sie einen Antrag ausarbeiten bzw. einreichen. Anschließend senden Sie das ausgefüllte Antragsformular (PDF) an Ihre Kontaktperson im Referat 51, wie im Formular angegeben.
Antragsfrist: (1) laufend; endet bei Erschöpfung der Fördermittel; (2) Anträge müssen vor der Durchführung des Projekts eingereicht werden.
Einschränkungen: nur eine Förderung pro Haushaltsjahr pro Person
Auswahl: Anträge werden monatlich vom Präsidium geprüft und ausgewählt.
Voraussetzungen zur Antragstellung:
- Vertragliche Anstellung an der Universität Hamburg
- Vorhaben hat einen Bezug zu COVID19
- Vorhaben beinhaltet internationale Zusammenarbeit
Folgende Kriterien und Aspekte (Auswahl) fließen in die Auswahl mit ein; sie zielen insbesondere auf eine nachhaltige internationale Zusammenarbeit:
- Projekt wird mit internationalen Partnern durchgeführt
- Projekt trägt zur Forschung, Aufklärung und/ oder Bekämpfung von COVID19 jenseits der persönlichen Weiterentwicklung der antragstellenden Person bei
- Projekt ist im Rahmen der aktuellen Dienstanweisung der Hochschulleitung (zu beachten ist u. a. das Verbot von Dienstreisen) durchführbar
Voraussetzung für eine Förderung sind zudem die Einhaltung aller grundlgenden Antragsvoraussetzungen (s. Tab Antragstellung) und die Verfügbarkeit von Fördermitteln.
Verwendung der Finanzmittel:
- Nicht eingeschränkt; es gelten die Richtlinien der Universität Hamburg und aktuelle Dienstanweisungen der Hochschulleitung (z. B. Dienstreiseverbot)
Förderhöhe:
- Abrechnung von Kosten sollte, sofern zutreffend und möglich, nach DFG Richtlinien (PDF) oder vergleichbaren Vorgaben des DAAD erfolgen
- Die maximale Förderhöhe beträgt i.d.R. bis zu 15.000 EUR je Antrag
Abrechnung (wiss. Personal Universität Hamburg):
- Die Mittelverwaltung erfolgt durch die Antragsstellerin bzw. den Antragssteller in Absprache mit der Abteilung Internationales
Abrechnung und Sachbericht:
- Innerhalb von sechs Wochen nach der Durchführung des Vorhabens muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller eine detallierte Kostenabrechnung der Fördermittel sowie einen Sachbericht (Word-Dokument) bei der Abteilung Internationales einreichen