Stiftungsprofessuren an der Universität Hamburg
Die Universität Hamburg bietet Stifter:innen und Stiftungen, Unternehmen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen die Möglichkeit, durch die Einrichtung einer Stiftungsprofessur spezifische Forschungsbereiche gezielt zu fördern und innovative Akzente zu setzen.
Stiftungsprofessuren leisten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung von Forschung und Lehre sowie zur Förderung von hoch qualifizierten jungen Wissenschaftstalenten. Stifter:innen können - im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Universität - für sie relevante wissenschaftliche Bereiche fördern und gleichzeitig ihr Netzwerk im Bereich der Wissenschaft und Forschung erweitern. Die Finanzierung einer Stiftungsprofessur kann durch Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen erfolgen. Ein zentraler Grundsatz bleibt dabei stets die Freiheit von Forschung und Lehre. Stiftungsprofessuren sind in der Regel zeitlich befristet. Der Förderzeitraum ist abhängig von der zwischen der Universität und der Stiftung getroffenen Vereinbarung.
Sie möchten mehr zu diesem Thema erfahren? Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Der Weg zur Stiftungsprofessur
Kontaktaufnahme
- Interessierte Stifter:innen nehmen Kontakt zur UHH auf (Präsidialbereich und/oder Fakultät bzw. Fachbereich).
Konzeptentwicklung
- Im Austausch entwickeln UHH und Stifter:innen ein gemeinsames Konzept zur Ausgestaltung der Stiftungsprofessur im Hinblick auf die Anbindung an Forschung & Lehre sowie die Bezeichnung der Professur.
Stiftungsangebot
- Auf der Grundlage des Konzepts reicht die Stiftung ein Angebot mit weiteren Informationen zur Finanzierung und Dauer der Förderung ein.
Prüfung
- Die UHH prüft das Angebot zur Stiftungsprofessur nach gesamtstrategischen, rechtlichen und finanziellen Kriterien.
Entscheidung
- Die UHH entscheidet über das Stiftungsangebot und übermittelt
ihre Entscheidung an die Stiftung.
Stiftungsvertrag
- Die UHH arbeitet in enger Abstimmung mit der Stiftung den Stiftungsvertrag für die Professur aus.
Ausschreibung
- Mit Unterzeichnung des Stiftungsvertrags kann die Ausschreibung der Stiftungsprofessur veröffentlicht werden.
Berufungsverfahren
- In einem nach den Qualitätsmaßstäben der UHH geführten Auswahlprozess zur Besetzung von Professuren soll eine herausragend geeignete Person gewonnen werden.
- Die Stiftung kann als beratendes, nicht stimmberechtigtes Mitglied der Berufungskommission an der Auswahl teilnehmen.
Besetzung
- Nach der Auswahlentscheidung werden die weiteren Schritte zur Einrichtung der Stiftungsprofessur eingeleitet.
Bekanntmachung
- Die Stiftungsprofessur wird über die Kommunikationskanäle der UHH und der Stiftung bekannt gegeben.

