Semesterticket
Als Studierende der Uni Hamburg erhalten Sie nach Zahlung des Semesterbeitrags ein SemesterTicket des HVV. Mit dem Ticket sind Sie ein ganzes Semester lang mobil. Ihre Vorteile:
- Das SemesterTicket ist rund um die Uhr fast im gesamten HVV-Bereich gültig.
- Es ist preisgünstiger als vergleichbare Zeitkarten des HVV für Auszubildende und Studierende.
- Es ermöglicht die kostenlose Mitnahme von bis zu drei Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren.
Das SemesterTicket ist nicht übertragbar.
Semesterticket verloren
Wenn Sie Ihr SemesterTicket verloren haben oder es Ihnen gestohlen wurde, können Sie eine Neuausstellung beantragen. Bitte tun Sie dies formlos über www.uni-hamburg.de/studium. Sollte das Ticket Ihnen gestohlen worden sein, geben Sie dies bitte bei der Beantragung an. Für die Neuausstellung wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Diese ist aber derzeit aufgrund der Pandemiebedingungen ausgesetzt.
Erstattung aus Härtefonds
Wenn Sie das SemesterTicket nicht nutzen können - z. B.: weil Sie in unmittelbarer Nähe der Universität leben oder ein Auslandsstudium durchführen -, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung des Semesterbeitragsanteils, der für das SemesterTicket verwendet wird, zu stellen.
Für die Bearbeitung der Anträge ist das Studierendenwerk Hamburg verantwortlich. Detaillierte Informationen zu den Bedingungen und Fristen sowie das digitale Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Studierendenwerks Hamburg zum Thema Semesterticketrückerstattung.
Erstattung bei Exmatrikulation
Bei Exmatrikulation können Sie sich die Kosten für Ihr SemesterTicket gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung (Kopie) und Abgabe des SemesterTickets (Original) durch die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstatten lassen.
Kontakt: S-Bahn Hamburg GmbH - Fahrgeldstelle
Erstattung von Fahrtkosten
Für Studierende, die sich neu einschreiben, ist eine Erstattung von verauslagten Fahrtkosten im Bereich des HVV in der Übergangszeit nach Semesterbeginn bis zum Erhalt des SemesterTickets möglich. Sie benötigen dazu eine Bescheinigung der Universität Hamburg darüber, dass es in der Verantwortung der Universität lag, dass Sie das Ticket verspätet erhalten haben. Die Erstattung erfolgt insbesondere auch für Nachrückende und Personen, die verspätet einen Studienplatz über das Restplatzverfahren oder einen Vergleich erhalten haben.
Hinweis: Eine Erstattung von Fahrtkosten für Promotionsstudierende, die sich im laufenden Semester einschreiben, ist nicht möglich.
Die Gültigkeit der Zeitfahrkarten darf frühestens ab Semesterbeginn ausgestellt sein, d.h. Beginn Sommersemester 01. April oder Beginn Wintersemester 01. Oktober. Es werden ausschließlich personenbezogene Wochen- oder Monatskarten mit Lichtbild vom HVV erstattet! Einzelfahrscheine sind von der Erstattung ausdrücklich ausgeschlossen!
Erhältlich sind die Karten in allen HVV-Servicestellen. Vergessen Sie bitte nicht ein Passfoto mitzubringen.
Sobald Sie Ihr vorläufiges oder endgültiges SemesterTicket erhalten haben, können Sie sich unter Vorlage der personenbezogenen Wochen- oder Monatskarten und Ihrem Semesterticket an die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg wenden, um sich die Kosten erstatten zu lassen.
Kontakt:
S-Bahn Hamburg GmbH - Fahrgeldstelle
Für die Rückerstattung nach Vorliegen des Semestertickets genügt es, wenn das Semesterticket eingescannt an die genannte E-Mailanschrift geschickt wird. Dabei muss unbedingt die E-Mail-Adresse angegeben werden, unter der das Online-Ticket gekauft wurde.