Semesterticket
Als Studierende der Uni Hamburg erhalten Sie nach Zahlung des Semesterbeitrags das Deutschlandsemesterticket. Sie beziehen das Ticket digital über das hier verlinkte Portal. Bitte beachten Sie die unten stehenden FAQ, falls Sie bei der Anmeldung im Portal oder beim Download des Tickets Schwierigkeiten haben.
Zum Ticketportal →
Bitte beachten Sie vor dem Download des Tickets die Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO zum Deutschlandsemesterticket.
Wie komme ich an das digitale Ticket?
Sie erhalten das Ticket per Download im Ticketportal wie in dieser Anleitung beschrieben. Statt des in der Anleitung erwähnten QR-Codes kann auch der Link oben auf dieser Seite verwendet werden.
Bei Problemen mit dem Download des Tickets wenden Sie sich an den HVV: SBHH.Kundensupport"AT"deutschebahn.com oder per Telefon: 040 3918 3900
Was ändert sich mit der Umstellung des Tickets?
- Sie erhalten keine Semesterunterlagen mehr per Post. Ihre Semesterbescheinigung steht Ihnen nach wie vor in STiNE zur Verfügung. Wenn diese dort vorliegt, haben Sie sich erfolgreich zurückgemeldet.
- Der Studierendenausweis wird digital zur Verfügung gestellt. Sie finden den Ausweis zum Download in Ihrem STiNE-Account als Teil der Online-Semesterbescheinigung (rechts unten im Dokument). Der Ausweis ist wie die Semesterbescheinigung druckbar und auch in ausgedruckter Form gültig.
- Das Semesterticket wird günstiger. Der Anteil des Semesterbeitrags für das Semesterticket für das SoSe 2024 beträgt 176,40 Euro – der Semesterbeitrag wird damit abgesenkt auf 332 Euro.
- Das Semesterticket gilt ab dem 01.04.2024 bundesweit für den ÖPNV und den Regionalverkehr. Das Semesterticket ist ab dem SoSe 2024 ein vollwertiges Deutschlandticket – zur Gültigkeit des Deutschlandtickets informieren Sie sich bitte hier: https://www.hvv-deutschlandticket.de/de/faq/
Ich erhalte bei der Anmeldung im Portal die Nachricht, dass ich keine Berechtigung habe
Wenn Sie die Nachricht erhalten, dass Sie keine Berechtigung zum Download des Tickets haben, kann das mehrere Gründe haben:
- Sie haben den Semesterbeitrag noch nicht (vollständig) überwiesen oder Ihr Beitrag konnte Ihnen nicht zugeordnet werden. Wenn Sie noch nicht überwiesen haben, tun Sie dies bitte. Bitte kontrollieren Sie anhand des Musterzahlträgers in Ihrem STiNE-Account und anhand Ihrer Überweisungsdaten, ob Sie den korrekten Betrag überwiesen haben und überweisen Sie ggf. fehlende Restbeträge. Bitte kontrollieren Sie auch, ob Sie Ihre Matrikelnummer bei der Überweisung korrekt angegeben haben - ist dies nicht der Fall, kann Ihnen der Beitrag nicht zugeordnet werden. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte. Sollten Sie erst vor Kurzem überwiesen haben, haben Sie bitte noch ein wenig Geduld - es dauert in der Regel 2-3 Werktage, bis der Beitrag in Ihrem Account verbucht wird.
- Es gibt ein Problem mit Ihrer Krankenversicherung - dies kann vor allem der Grund sein, wenn Sie sich gerade erst einschreiben, da Ihre Krankenversicherung der Universität Hamburg Ihren Versicherungsstatus melden muss, damit Sie endgültig immatrikuliert werden. Wenn Sie vermuten, dass dies der Grund sein könnte, kontaktieren Sie uns bitte - wir informieren Sie über zu unternehmende Schritte.
- Es gibt ein technisches Problem. Wenn Sie vermuten, dass dies der Grund sein könnte, kontaktieren Sie bitte den HVV: SBHH.Kundensupport"AT"deutschebahn.com oder per Telefon: 040 3918 3900
Ich schreibe mich neu ein - was muss ich beachten?
Wenn Sie sich neu einschreiben, haben Sie die Möglichkeit, sich im Portal ein vorläufiges Ticket mit einer Gültigkeit bis zum 30.04. bzw. 31.10. herunterzuladen. Sollte Ihnen bereits das für das gesamte Semester gültige Ticket angezeigt werden, wählen Sie bitte dieses Ticket. Wenn Ihnen nur das vorläufige Ticket angezeigt wird, wählen Sie dies Ticket. Zahlen Sie in dem Fall bitte den Semesterbeitrag. Sollten Sie den Beitrag bereits gezahlt haben, überprüfen Sie bitte, ob Ihre Krankenversicherung Ihren Versicherungsstatus schon an die Universität Hamburg gemeldet hat. Wenn der Beitrag verbucht ist und Ihr Status gemeldet wurde, können Sie im Portal das für das gesamte Semester gültige Ticket herunterladen. Vergessen Sie nicht, dies zu tun, da das vorläufige Ticket nach einem Monat seine Gültigkeit verliert.
Ich habe kein mobiles Endgerät und kann daher kein digitales Ticket nutzen
Das Problem ist bekannt und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) steht dazu in fortlaufendem Austausch mit dem Hamburger Verkehrsverbund (hvv). Obwohl eine Lösung seitens des hvv in Aussicht gestellt wurde, wird das Ticket zu Semesterbeginn leider nur in digitaler Version verfügbar sein. Damit wird eine wesentliche Forderung des AStA in den Vertragsverhandlungen durch den hvv nicht erfüllt. Die Umsetzung der vom hvv angestrebten Lösung wird mindestens zwei weitere Wochen in Anspruch nehmen. Der AStA bedauert diese Situation sehr, kann ohne Mitwirken des hvv jedoch auch keine Übergangslösung für diesen Zeitraum anbieten.
Falls Sie dennoch Kontakt zum AStA wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. https://www.asta-uhh.de/0-euer-asta/1-kontakt.html
Für Fragen bezüglich möglicher Übergangslösungen oder der zukünftigen Nutzung des Tickets ohne digitales Endgerät, empfehlen wir, sich direkt an den hvv zu wenden. Die Kontaktdaten des hvv finden Sie auf dessen offizieller Website.
Befreiung vom Semesterticket
Ab dem Wintersemester 2024/25 können Sie sich auf Antrag bei der Universität vom Semesterticket befreien lassen. Detaillierte Informationen zu den Antragsgründen, den Fristen für die Antragstellung und den erforderlichen Nachweisen finden Sie auf unserer Seite zur Befreiung. Erfolgt die Befreiung vor der Zahlung des Semesterbeitrags, wird der Anteil des Beitrags für das Ticket von Ihrer Beitragsforderung abgezogen und Sie zahlen nur einen reduzierten Beitrag. Erfolgt die Befreiung nach der Zahlung des Beitrags, wird Ihnen der Beitragsanteil für das Ticket rückerstattet. Bitte stellen Sie den Antrag in Ihrem eigenen Interesse möglichst VOR der Zahlung des Semesterbeitrags, da die Rückerstattungsprozesse einige Zeit in Anspruch nehmen können.
Erstattung aus Härtefonds
Wenn Sie das Ticket nicht nutzen können (z. B.. weil Sie in unmittelbarer Nähe der Universität leben oder ein Auslandsstudium durchführen), haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung des Semesterbeitragsanteils, der für das Ticket verwendet wird, zu stellen. Den Antrag stellen Sie beim Studierendenwerk Hamburg. Da es kein Ticket in Papierform mehr gibt, müssen Sie dazu kein Ticket einreichen. Detaillierte Informationen zu den Bedingungen und Fristen sowie das digitale Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Studierendenwerks Hamburg zum Thema Semesterticketrückerstattung.
Erstattung bei Exmatrikulation
Bei Exmatrikulation können Sie sich die Kosten für Ihr SemesterTicket gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung durch die S-Bahn Hamburg anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstatten lassen. Bitte kontaktieren Sie dazu die S-Bahn Hamburg unter SBHH.Kundensupport@deutschebahn.com oder per Telefon: 040 3918 3900 HINWEIS: Die Erstattung erfolgt nicht ab dem Zeitpunkt der Exmatrikulation, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Kontaktaufnahme.
Noch Fragen?
Wenn Sie Fragen zur Rückmeldung, zum digitalen Studierendenausweis oder zur Änderung des Semesterbeitrags haben, kontaktieren Sie uns gerne!
Bei Problemen mit dem und Fragen zum Download des Tickets oder Fragen zu den Konditionen des Deutschlandsemestertickets wenden Sie sich an den HVV: SBHH.Kundensupport"AT"deutschebahn.com oder per Telefon: 040 3918 3900