Eine Erstattung von verauslagten Fahrtkosten im Bereich des HVV in der Übergangszeit nach Semesterbeginn bis zum Erhalt des SemesterTickets ist möglich. Sie benötigen dazu eine Bescheinigung der Universität Hamburg darüber, dass Sie es nicht zu verantworten haben, dass Sie das Ticket verspätet erhalten haben. Die Erstattung erfolgt insbesondere auch für Nachrückende und Personen, die verspätet einen Studienplatz über das Restplatzverfahren oder einen Vergleich erhalten haben.
Hinweis: Eine Erstattung von Fahrtkosten für Promotionsstudierende, die sich im laufenden Semester einschreiben, ist nicht möglich.
Die Gültigkeit der Zeitfahrkarten darf frühestens ab Semesterbeginn ausgestellt sein, d.h. Beginn Sommersemester 01. April oder Beginn Wintersemester 01. Oktober. Es werden ausschließlich personenbezogene Wochen- oder Monatskarten mit Lichtbild vom HVV erstattet! Einzelfahrscheine sind von der Erstattung ausdrücklich ausgeschlossen!
Erhältlich sind die Karten in allen HVV-Servicestellen. Vergessen Sie bitte nicht ein Passfoto mitzubringen.
Sobald Sie Ihr vorläufiges oder endgültiges SemesterTicket erhalten haben, können Sie sich unter Vorlage der personenbezogenen Wochen- oder Monatskarten und Ihrem Semesterticket an die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg wenden, um sich die Kosten erstatten zu lassen.
Kontakt:
S-Bahn Hamburg GmbH - Fahrgeldstelle
Für die Rückerstattung nach Vorliegen des Semestertickets genügt es, wenn das Semesterticket eingescannt an die genannte E-Mailanschrift geschickt wird. Dabei muss unbedingt die E-Mail-Adresse angegeben werden, unter der das Online-Ticket gekauft wurde.