Ziel
Die Qualität der bestehenden Studiengänge wird laufend systematisch geprüft und bewertet, mit dem Ziel, eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung zu gewährleisten.
Ablauf
Das Qualitätssicherungssystem beruht auf zwei zentralen Elementen:
Zusammen bilden sie einen geschlossenen Qualitätskreislauf. Grundlage der im Rahmen der Qualitätskonferenzen und Evaluationen durchgeführten Analysen bilden diese Qualitätskriterien:
Qualitätskriterien für die Weiterentwicklung von Bachelor- und Masterstudiengängen
formal-rechtlich | fachlich-inhaltlich |
- Kriterien gem. Teil II Studienakkreditierungsverordnung
(StudakkVO) §§ 3-8:
- Studienstruktur
- Studiendauer
- Studienprofile
- Zugangsvoraussetzungen
- Übergänge zwischen den Studienangeboten
- Abschlüsse
- Abschlussbezeichnungen
- Modularisierung
- Leistungspunktesystem
- Abschluss
- Abschlussarbeit
- Übereinstimmung mit dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG)
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- Plausibilität des Curriculums hinsichtlich der Qualifikationsziele
- Adäquate Studienorganisation & Studierbarkeit
- Adäquate Prüfungsorganisation
- Hinreichende Beratungs- & Betreuungsangebote
- Adäquate Umsetzung Zugangs- & Anerkennungsregeln
- Hinreichende Ausstattung
- Kontinuierliches Qualitätsmanagement
- Diversität
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Qualitätskriterien für die Weiterentwicklung von Lehramtsstudiengängen
formal-rechtlich | fachlich-inhaltlich |
- Kriterien gem. Teil II Studienakkreditierungsverordnung
(StudakkVO) §§ 3-8:
- Studienstruktur
- Studiendauer
- Studienprofile
- Zugangsvoraussetzungen
- Übergänge zwischen den Studienangeboten
- Abschlüsse
- Abschlussbezeichnungen
- Modularisierung
- Leistungspunktesystem
- Abschluss
- Abschlussarbeit
- Übereinstimmung mit dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG)
- Berücksichtigung der KMK-Fachstandards und Bildungsstandards
- Einhaltung von Vereinbarungen zur Aufteilung der Workload auf Teilstudiengang
- Auskömmlichkeit bezüglich der vorgegebenen Curricularwerte
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- Plausibilität des Studiengangskonzepts/Curriculums hinsichtlich der Qualifikationsziele u.a. unter Berücksichtigung der KMK-Fachstandards und Bildungsstandards
- Studierbarkeit und adäquate Studienorganisation
- Adäquate Prüfungsorganisation
- Hinreichende Beratungs- & Betreuungsangebote
- Adäquate Umsetzung Zugangs- & Anerkennungsregeln
- Hinreichende Ausstattung
- Kontinuierliches Qualitätsmanagement
- für Masterteilstudiengänge: Anschlussfähigkeit an den grundständigen Bachelorteilstudiengang
- Anschlussfähigkeit an die 2. Phase (Vorbereitungsdienst)
- Kooperationen
- Chancengleichheit
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