Rückzahlungsantrag
Hinweis: Die Rückerstattung des Semesterbeitrags ist möglich, wenn Sie den Antrag auf Exmatrikulation bis zum Ende des aktuellen Semesters (Fristende: 30.09. bzw. 31.03.) gestellt haben. Wenn das Semester bereits begonnen hat (1.10. bzw. 1.04.) und der Semesterbeitrag bereits gezahlt wurde, ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.