UHH Newsletter

Juni 2009, Nr. 3

CAMPUS

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V.l.: Prof. Dr. Astrid Böger, Vizepräsidentin Prof. Dr. Gabriele Löschper und die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Hamburg Prof. Dr. Monika Bullinger, Foto: UHH, RRZ/MCC, Arvid Mentz

„Potenziale herausragender Forscherinnen nutzen…“:
Förderzusage aus dem Professorinnenprogramm des Bundes

Die Universität Hamburg hat im Professorinnenprogramm sehr erfolgreich abgeschnitten. Das vom BMBF initiierte Programm zielt darauf, die Karrierechancen junger Wissenschaftlerinnen zu verbessern und die Anzahl von Frauen auf Professuren nachhaltig zu erhöhen. Das BMBF bewertete nicht nur das Gleichstellungskonzept der Universität besonders positiv, auch die von der Universität eingereichten Anträge überzeugten. Nun geht eine erste Förderzusage an die Universität Hamburg für die Berufung der Amerikanistin Prof. Dr. Astrid Böger.
Frau Böger hat in Bremen, Düsseldorf und an der Duke University, North Carolina studiert, in Düsseldorf promoviert und an der Radboud Universiteit Nijmegen gelehrt, bevor sie an die Universität Hamburg berufen wurde. Sie forscht zur U.S.-amerikanischen Literatur und Kultur der Gegenwart mit einem Schwerpunkt auf transnationaler visueller und populärer Kultur. „Wir freuen uns sehr, dass wir eine so qualifizierte und international ausgewiesene Philologin gewinnen konnten“, so Vizepräsidentin Prof. Dr. Löschper.

Das Professorinnenprogramm

Bund und Länder einigten sich auf ein Programm, das bis 2012 200 neue Stellen für Professorinnen an den deutschen Hochschulen schaffen soll. Dafür steht ein Gesamtvolumen von 150 Millionen Euro zur Verfügung, je zur Hälfte vom BMBF und den Ländern finanziert. Hochschulen erhalten auf der Grundlage einer positiven Begutachtung ihres Gleichstellungskonzeptes die Möglichkeit, bis zu drei Berufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Professuren für fünf Jahre mit einem Betrag von bis zu 150.000 Euro pro Jahr finanzieren zu lassen.

Durch das Programm werden sowohl so genannte Vorlaufprofessuren (im Vorgriff auf eine künftig frei werdende oder zu schaffende Stelle) als auch Regelberufungen gefördert. Bei der Förderung einer Regelberufung sieht die Bund-Länder-Vereinbarung vor, dass die Mittel, die dabei frei werden, für die Durchführung zusätzlicher Gleichstellungsmaßnahmen eingesetzt werden.

Mit den aus der Förderung von Regelprofessuren resultierenden Mitteln werden, so der Beschluss des Präsidiums, jeweils Vorlaufprofessuren finanziert. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Gleichstellungskonzeptes entschieden, zusätzliche Mittel zur Besetzung von weiteren Vorlaufprofessuren bereitzustellen. Damit hat jede Fakultät die Möglichkeit eine Vorlaufprofessur einzurichten. Inzwischen haben alle sechs Fakultäten Ausschreibungen für Vorlaufprofessuren auf den Weg gebracht.

Erfolgreiche Gleichstellungsarbeit an der Universität Hamburg

Die Universität Hamburg hat in den vergangenen Jahren den Anteil der Frauen am wissenschaftlichen Personal und an Professuren systematisch steigern können. Der Frauenanteil an Professuren gehört bundesweit zu den höchsten: 23 % im Jahr 2007. Dennoch: Zu den weiteren Zielen der Universität gehört es, diesen Anteil noch zu verbessern. Spitzenbewertungen erhielt die Universität nicht nur im CEWS-Hochschulranking nach Gleichstellungsaspekten von 2007, auch die Bewertung des BMBF im Herbst 2008 fiel außerordentlich positiv aus: Von 113 Hochschulen, deren Gleichstellungskonzepte begutachtet wurden, wurden 79 positiv bewertet, aber nur 7 schafften es in die Spitze: darunter die Universität Hamburg.

 
 
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