Klimaschutzkonzept
Die Menschheit steht vor großen Herausforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit – allen voran die Klimakrise und das Artensterben. Diese Herausforderungen gilt es proaktiv anzugehen, um einen für aktuelle und nachfolgende Generationen lebenswerten Planenten zu erhalten. Die Universität Hamburg gilt als Universität der Nachhaltigkeit und hat in den vergangenen Jahren Pionierarbeit in diesem Bereich geleistet. Dieser Verantwortung möchte die Universität auch zukünftig gerecht werden, indem sie nachhaltiges Handeln innerhalb der eigenen vier Wände umsetzt.
Die Universität möchte ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und veröffentlicht daher zu Beginn des Wintersemesters 2023/2024 ihr erstes gesamtuniversitäres Klimaschutzkonzept. In diesem soll, ausgehend von der gegenwärtigen Situation, der geplante Transformationsprozess der Universität beim Thema Klimaschutz aufgezeigt werden. Hierfür sollen basierend auf der Darstellung des Status Quo der Treibhausgas-Bilanzierung Ziele für die Emissionsreduktion formuliert und die Transformationspfade mittels eines Maßnahmenplans beschrieben werden.
Standard der Treibhausgas-Bilanzierung
Die Grundlage der Klimaberichterstattung der Universität Hamburg bildet die Treibhausgas (THG) Bilanzierung nach dem Greenhouse Gas Protocol Standard. Die Greenhouse Gas Protocol ist eine Multi-Stakeholder-Partnerschaft, die sich zur Aufgabe gesetzt hat, international anerkannte Standards für die Bilanzierung von Treibhausgasen zu entwickeln und deren Einführung zu fördern. Hieraus erging das international anerkannte Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol), mit dem das gesamte Spektrum an Treibhausgasrisiken und Chancen in Bezug auf direkte und indirekte Emissionen abgebildet werden kann. Für ein effektives Treibhausgasmanagement werden die THG Emissionen gemäß dem GHG Protocol in drei Bereiche, die als Scopes 1 bis 3 bezeichnet werden, unterteilt.
Festlegung der Systemgrenzen
Welche Emissionen in die THG Bilanzierung einer Hochschule einbezogen werden, wird über die Festlegung der organisatorischen und operativen Systemgrenzen bestimmt. Hierbei befasst sich die organisatorische Systemgrenze mit der Frage, welche universitären Einheiten in Bezug auf die Beteiligungsstruktur der Hochschule in die Bilanzierung aufzunehmen sind. Die operative Systemgrenze legt hingegen die universitären Aktivitäten und Prozesse fest, die in der THG Bilanz ausgewiesen werden.
Die Universität Hamburg folgt zur Festlegung der organisatorischen Systemgrenze dem Kontrollansatz mit operativer Kontrolle (Operational Control Approach gemäß GHG Protocol). Dieser Kontrollansatz umfasst die Emissionen aus allen Bereichen, die der operativen Kontrolle der Universität unterliegen. In die THG Bilanz der Universität Hamburg wurden die folgenden Einheiten einbezogen (aufgrund eines eigenen Wirtschaftsplans ist das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
und die Medizinische Fakultät ausgenommen):
- das Präsidium
- alle Abteilungen und alle Stabsstellen der Präsidialverwaltung
- die Fakultäten
- die Zentralen Einrichtungen sowie
- die Personalräte und Interessensvertretungen.
Die operative Systemgrenze legt fest, welche Aktivitäten und Prozesse in die THG Bilanzierung der Universität einbezogen werden. Direkte Emissionen aus Erdgas, Heizöl, Diesel, Benzin und Kühlmittel (Scope 1) sowie indirekte Emissionen aus eingekauftem Strom und Fernwärme (Scope 2) sind für den GHG Protocol Standard verpflichtend, vor und nachgelagerte Emissionen (Scope 3) sind optional. Gemäß der Bestrebung der Universität Hamburg, die von der Universität verursachten Emissionen möglichst vollständig zu erfassen, erfolgt eine Bilanzierung von Scope 1 bis 3, wobei Scope 3 die folgenden Bereiche umfasst:
- Kraftstoff- und energiebezogene Emissionen
- Versorgung und Entsorgung
- Vorgelagerter Transport und Vertrieb beschaffter Waren
- Wareneinkäufe
- Angemietete und geleaste Sachanlagen
- Mobilität.
Klimaneutralität
Die Universität Hamburg hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2030 in den Scopes 1 und 2 nach GHG Protocol klimaneutral zu werden. Eine Kompensation soll nur dann erfolgen, wenn Emissionen tatsächlich nicht vermeidbar sind, wie dies in einigen Bereichen der Forschung möglich sein kann. Im Mittelpunkt des universitären Handels und als leitender Gedanke soll der Grundsatz stehen, dass Vermeidung vor Reduktion und Reduktion vor Kompensation steht.