Technische Erfindungen, die neu sind, einer ausreichenden erfinderischen Leistung entsprechen und gewerblich anwendbar sind | Entdeckungen; bereits Veröffentlichtes; Erfindungen mit mangelnder Originalität; ethisch Unerlaubtes, nicht Verwert- oder Verwendbares |
- Erfindungen aus allen Gebieten der Technik (solange sie einen planmäßigen Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs zum Gegenstand haben)
- Produkte
- Verfahren
- Vorrichtungen
- Programmbezogene Erfindungen, wenn sie einen technischen Beitrag zum Stand der Technik leisten
- Erzeugnisse aus biologischem Material oder Erzeugnisse, die biologisches Material enthalten
- Verfahren zur Herstellung, Bearbeitung oder Verwendung biologischen Materials
- Mittels technischer Verfahren aus seiner natürlichen Umgebung isoliertes oder hergestelltes biologisches Material, das in der Natur bereits vorhanden war. (Biologisches Material i. d. S. ist ein Material, das genetische Informationen enthält und sich selbst reproduzieren kann bzw. in einem biologischen System reproduziert werden kann)
| - Entdeckungen
- Ideen ohne erfinderische Tätigkeit (ein auf dem betreffenden technischen Gebiet tätiger Fachmann kann ohne weiteres auf die entsprechende Lösung kommen )
- Erfindungen ,die bereits Stand der Technik sind (d. h. der Öffentlichkeit vor der Anmeldung schriftlich oder mündlich, durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht; auch Vorveröffentlichungen des Erfinders bzw. des Anmelders selbst werden zum Stand der Technik gerechnet
(Alternative: Gebrauchsmuster, hier 6 Monate Neuheitenfrist) - Wiedergabe von Informationen (z.B. Tabellen, Formulare, Schriftenanordnungen); Programme für Datenverarbeitungsanlagen (betrifft allerdings nur Computerprogramme per se), Computerprogramme ohne Lehre zum technischen Handeln; wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden
(Alternative: Urheberrecht) - Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten (z.B. Baupläne, Schnittmuster, Lehrmethoden für Menschen und Tiere, Notenschrift, Kurzschriften), für Spiele und geschäftliche Tätigkeiten (z.B. Buchführungssysteme)
- Ästhetische Formschöpfungen
(Alternative: Geschmacksmuster) - Konstruktionen und Verfahren, die den Naturgesetzen widersprechen (z.B. perpetuum mobile)
- Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung oder Veröffentlichung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde (nicht allein aus der Tatsache ableitbar, dass die Verwendung der Erfindung durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift verboten ist; z.B. Apparate für verbotene Glücksspiele, Einbrecherwerkzeuge, Herstellung eindeutig gesundheitsschädlicher oder gefährlicher Lebensmittel oder Getränke)
- Erfindungen ohne gewerbliche Anwendbarkeit: u. a. Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers, z. T. ärztliche Diagnostizierverfahren (viele Heilberufe sind gesetzlich gesehen kein Gewerbe)
- Entstehung und Entwicklung - einschließlich der Keimzellen - des menschlichen Körpers sowie die bloße Entdeckung eines dieser Bestandteile incl. der Gensequenzen; Verfahren zum Klonen und zur Keimbahnveränderung von bzw. bei menschlichen Lebewesen
- Verfahren zur genetischen Veränderung von Tieren bzw. mit Hilfe solcher Verfahren erzeugte Tiere, die ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier Leiden dieser Tiere verursachen; Pflanzensorten oder Tierrassen; im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzensorten oder Tieren
(Alternative bei Pflanzen: Sortenschutzgesetz ) |