Dauer | Aktion |
± ∞ | Forschungsergebnis ? patentwürdige Erfindung - neu
- (gewerblich) anwendbar
- innovativ und originell
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mit sofortiger Wirkung | Geheimhaltung keine öffentliche Darstellung in irgendeiner Form, also z.B.: - keine Vorträge
- keine Fachdiskssion mit Dritten, die nicht einer Geheimhaltungsvereinbarung unterworfen sind
- keine Konferenzbeiträge
- keine Präsentationen auf Messen und Kongressen
- keine Veröffentlichungen
- keine öffentlich zugänglichen Abschlussberichte
- keine Einreichung von Veröffentlichungen für wissenschafliche Zeitschriften
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spätestens 2 Monate vor geplanter Veröffentlichung!!! | Meldung an die Hochschule - Prüfung der Patentierbarkeit
- Abstimmung mit allen beteiligen Erfindern
- Vorformulierung der Patentschrift
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| Anmeldung Tag der Antragseinreichung - Beginn des Schutzrechtes (rückwirkend bei Erteilung des Patentes)
- Beginn des Prioritätsjahres (national und international)
Möglichkeit der Nachanmeldung von abgeleiteten Patenten oder von international gültigen Patenten mit dem rückwirkend gleichen Datum des Schutzbeginnes - Veröffentlichungen ohne Gefahr der Neuheitsschädigung
Optionale Schritte - Beantragung einer amtlichen Patentrecherche (Dauer: 3 – 4 Monate)
- Beantragung der amtlichen Patentprüfung (Dauer: 8 – 24 Monate)
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Dauer: 3 – 4 Monate | Ergebnis der amtlichen Patentrecherche (falls beantragt) |
Dauer: ca. 8 – 24 Monate Bearbeitungszeit | Bescheid der amtlichen Patentprüfung (falls beantragt) - (Erster) Prüfungsbescheid mit der Stellungnahme zur Patenfähigkeit
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nach insgesamt 12 Monaten | Fristende Bezahlung der Anmeldung - Ende der Zahlungsfrist für die Anmeldungsgebühr, bei Nichtbeachtung verfällt die Anmeldung (relevant bei provisorischer Patentanmeldung bzw. Null-Euro-Anmeldung)
- Ende der Zeitspanne für internationale Ausweitung ders Patentes ("Prioritätsjahr" = Ausweitung des Patentes auf andere Nationen mit rückwirkend gleichem Beginn des Schutzes bei Erteilung des Patentes durch die zuständigen internationalen Patentämter)
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nach insgesamt 18 Monaten | Offenlegung - Veröffentlichung der Patentanmeldungsschrift 18 Monate nach der Anmeldung, unabhängig davon, ob das Patent genehmigt wurde
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nach insgesamt ca. 1½ – 3 Jahren, oft auch später | Warten auf die Patenterteilung - kann erst erfolgen, wenn
- die Prüfung auf offensichliche Formfehler positiv ausfiel,
- der offizielle amtliche Prüfungsantrag gestellt (und bezahlt) wurde,
- sich daraus ggf. ergebende Mängel beseitigt wurde
- und der Prüfungsantrag positv beschieden wurde.
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nach insgesamt zwei Jahren | Beginn der jählichen Zahlungen - Jahresbeitrage, ansteigend gestaffelt
- Erlöschen des Patentes bei nicht fristgerechter Bezahlung
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nach insgesamt 7 Jahren | Fristende Patentprüfung - letzte Möglichkeit zur Stellung des amtlichen Prüfungsantrages
(ansonsten: keine Patentierung möglich, auch bei Zahlung der Gebühren) |
nach insgesamt 20 Jahren | Auslaufen des Patentes - Maximale Laufzeit des Patentschutzes
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