Vergabe von Stipendien
Die Vergabe von Stipendien erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen, damit Gleichbehandlung, Transparenz und Rechtssicherheit gewährleistet sind. Den Rahmen bildet die vom Präsidium am 09.07.2020 beschlossenen Richtlinie für die Vergabe von Stipendien der Universität Hamburg (ohne UKE), Fassung vom 05.12.2022 (PDF, barrierefrei).
Unter die Richtlinie fallen Stipendien, die maßgeblich den Lebensunterhalt bzw. den individuellen Ausbildungsbedarf in dem geförderten Zeitraum sichern, nicht jedoch Zuschüsse für z. B. studienbezogene Auslandsaufenthalte. Sie ist nicht anwendbar auf Stipendien Dritter, die eigene Stipendien vergeben.
Im zugehörigen Leitfaden zur Richtlinie für UHH-Stipendien (ohne UKE), Fassung vom 05.12.2022 (PDF, barrierefrei) werden die Bedingungen für die Vergabe von Stipendien gemäß der „Richtlinie für die Vergabe von Stipendien der Universität Hamburg (ohne UKE)“ näher erläutert. Der Leitfaden beinhaltet sowohl die Voraussetzungen für die Vergabe von Stipendien als auch das Verfahren zur Antragstellung, die Förderhöhe sowie Status und Pflichten der stipendiengeförderten Personen.
Stipendiendauer und Stipendienhöhe orientieren sich dabei an der wissenschaftlichen Qualifikation der stipendiengeförderten Personen.
Neue Vertragsmuster
Ab dem 01.03.2023 werden überarbeitete Musterverträge Verwendung finden. Dies betrifft sowohl die bisherigen Stipendien als auch die neuen Kurzzeitstipendien, sofern sie nach der Richtlinie der Universität Hamburg vergeben werden.
Neu hinzugekommen ist ein gesondertes Hinweisblatt für die stipendiengeförderten Personen.
Auch der Steuerfragebogen für etwaige Nachfragen vom Finanzamt sowie die internen Angaben zur Arbeitserleichterung wurden optimiert.
Neue Stipendienrichtlinie und Leitfaden
Es gibt neue Versionen der Richtlinie für die Vergabe von Stipendien der Universität Hamburg (ohne UKE), dem Leitfaden zur Richtlinie (ohne UKE) und der Anlage zum Leitfaden: Übersicht der UHH-Stipendien (ohne UKE) jeweils mit Stand vom 05.12.2022.
Weiterhin gibt es unter den Merkblättern ein neues Hinweisblatt zu den "Kurzzeitstipendien zur Chancengleichheit und als Akuthilfe in Notsituationen" und ein Übersichtsblatt zu den Stipendienformaten.
Neues Vergabeformat: "Kurzzeitstipendien zur Chancengleichheit und als Akuthilfe in Notsituationen"
Das Präsidium hat in seiner Sitzung vom 05.12.22 die Möglichkeit der Vergabe von "Kurzzeitstipendien zur Chancengleichheit und als Akuthilfe in Notsituationen" beschlossen. Dadurch können an Promovierende, Promovierte sowie Forschende, die hinsichtlich der Chancengleichheit benachteiligt sind oder sich nicht selbstverschuldet in Notsituationen befinden, Kurzzeitstipendien mit einer Laufzeit von einem bis zu sechs Monaten vergeben werden, um ihnen die Möglichkeit zu gewähren, sich auf ihre Fortbildung bzw. Forschung konzentrieren und ihr wissenschaftliches Potential entfalten zu können.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Hinweisblatt.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Todt 040 42838 4111 oder suenje.todt@uni-hamburg.de.
Höhere Förderbeträge der Qualifizierungsstipendien der UHH
Mit der Verkündigung des 27. BAföG-Änderungsgesetzes am 21. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt ändert sich der BAföG-Förderungshöchstsatz und wird zum Wintersemester 22/23 von 861 € auf 934 € angehoben.
Der monatliche Förderbetrag der Qualifizierungsstipendien der UHH entspricht dem maximalen BAföG-Höchstsatz. Ab dem 01.10.2022 erhöht er sich daher ebenso auf 934 €.
Downloads
- Richtlinie für die Vergabe von Stipendien der Universität Hamburg (ohne UKE), Fassung vom 05.12.2022 (PDF, barrierefrei) / Englische Version (PDF, barrierefrei)
- Leitfaden zur Richtlinie für UHH-Stipendien (ohne UKE), Fassung vom 05.12.2022 (PDF, barrierefrei) / Englische Version ( PDF, barrierefrei)
- Anlage zum Leitfaden für UHH-Stipendien (ohne UKE), Fassung vom 05.12.2022 (PDF, barrierefrei) / Englische Version (PDF, barrierefrei)