Ombudskollegium
Die Ombudspersonen stehen Ihnen zur Beratung und Vermittlung bei Fragen und Konfliktfällen im Zusammenhang mit der Guten wissenschaftlichen Praxis zur Verfügung. Sie arbeiten unabhängig und nicht weisungsgebunden. Sie verstehen sich als unparteiische Schiedspersonen.
Wenn Sie einen substantiellen Hinweis auf einen möglichen Verstoß gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis vorbringen, wird dieser vom Ombudskollegium geprüft. Üblicherweise wird die Person, auf die sich Ihr Hinweis bezieht, um eine Stellungnahme dazu gebeten. Nach angemessener Bewertung des Sachverhaltes werden die Möglichkeiten zur Konfliktbelegung ausgelotet. So kann z.B. in einem gemeinsamen Gespräch der Beteiligten mit der bearbeitenden Ombudsperson geklärt werden, ob und wie ein Regelverstoß korrigiert werden kann. Dazu können die Ombudspersonen Empfehlungen aussprechen oder einen Schiedsspruch formulieren.
Sie können die Geschäftsstelle bzw. die Ombudspersonen auch als ehemaliges Mitglied der Universität Hamburg kontaktieren. Wenn Sie sich an eine Ombudsperson wenden, wird von Ihnen erwartet, dass Sie auch Ihrerseits die Vertraulichkeit strikt einhalten.