Gebärdensprachdolmetschen
Abschluss
: Master of ArtsFakultät
: GeisteswissenschaftenRegelstudienzeit
: 6 SemesterStudiensprache
: DeutschStudienbeginn
: zum WS und SoSe, SemestertermineBewerbungsfrist
: 01.06. bis 15.07. und 01.12. bis 15.01.Zulassungsbeschränkung
: NeinStudiengebühren
: keine, aber SemesterbeitragAkkreditierung
: Ja
Beschreibung des Studiengangs
Der Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen dient dazu, Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher für die Arbeitsbereiche Gerichtsdolmetschen und Konferenzdolmetschen zu qualifizieren. Das Studium trägt den an den Berufsstand gestellten hohen und wachsenden Erwartungen Rechnung. Sowohl die notwendigen Arbeitstechniken als auch die theoretischen Grundlagen werden im Rahmen des Studiums erworben. Auf der Grundlage einer Auseinandersetzung mit der spezifischen Sprachverwendung bei Gericht, den Abläufen bei Ermittlungsverfahren sowie den sprachlichen Besonderheiten von Fachvorträgen in beiden Arbeitssprachen wird die praktische Dolmetschkompetenz zur Einsatzfähigkeit bei Gericht und auf Konferenzen erworben. Der Profilbereich eröffnet die Möglichkeit, in dieser noch jungen Disziplin eigene Forschungserfahrung zu machen.
Der Studiengang ist berufsbegleitend mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern konzipiert, d.h. pro Semester müssen nur Veranstaltungen im Umfang von 20 LP besucht werden (anstatt wie in viersemestrigen Masterstudiengängen 30 LP).
Berufliche Perspektiven
Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Gebärdensprachdolmetschen haben mit dem Studium die Zusatzqualifikation als Gerichts- und Konferenzdolmetscher/in erworben und können als Gebärdensprachdolmetscher/in sowohl am Gericht, aber auch bei der Polizei oder bei Rechtsanwaltskonsultationen und im Rahmen von Konferenzen eingesetzt werden.
Studienaufbau
Der Masterstudiengang „Gebärdensprachdolmetschen“ gliedert sich in einen Pflichtbereich, einen Profilbereich und einen Wahlbereich.
- Im Pflichtbereich werden die anwendungsorientierten Module „Dolmetschen in strafrechtlichen Verfahren“, „Dolmetschen in zivilrechtlichen Verfahren“, „Konferenzdolmetschen: Vorbereitungsstrategien und Umgang mit fachsprachlichen Vorträgen“ sowie „Konferenzdolmetschen in internationalen Zusammenhängen“ belegt.
- Im Profilbereich können eigene Schwerpunkte gewählt werden – durch je ein forschungsbezogenes Modul („Betreutes Forschen im Team“) und ein gebärdensprachlinguistisches bzw. kulturwissenschaftliches Modul.
- Im Wahlbereich können nach Neigung und Interesse Module und Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der Fakultät für Geisteswissenschaften belegt werden.
Am Ende des Masterprogramms steht das Abschlussmodul mit Kolloquium, Masterarbeit und mündlicher Abschlussprüfung.
Der Studiengang ist berufsbegleitend mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern konzipiert, d.h. pro Semester müssen nur Veranstaltungen im Umfang von 20 LP besucht werden (anstatt wie in viersemestrigen Masterstudiengängen 30 LP).
Weiterführende Links
Prüfungsordnung
Fachspezifische Bestimmungen / Studienordnung
Angebote zur Studienorientierung
Bewerbung
Zulassungsvoraussetzungen
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen für alle Masterstudiengänge:
Nachweis des Erststudiums, Sprachkenntnisse
Genauere Informationen...
Spezielle Zulassungsvoraussetzungen für diesen Studiengang:
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Auswahlkriterien
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Stand: 11. Sep. 2023