Magister für ausländische JuristInnen
Abschluss
: Magister LegumFakultät
: RechtswissenschaftRegelstudienzeit
: 2 SemesterStudiensprache
: DeutschStudienbeginn
: zum WS, SemestertermineBewerbungsfrist
: s. unten bei BewerbungZulassungsbeschränkung
: JaStudiengebühren
: keine, aber Semesterbeitrag
Beschreibung des Studiengangs
„Magister für Jurist/inn/en mit ausländischem Abschluss“ ist ein einjähriges Aufbaustudium zum Erwerb des international anerkannten Grades eines Magister Legum (LL.M.). Das Aufbaustudium richtet sich an Studierende, die an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine juristische Ausbildung, die mit dem deutschen Ersten Juristischen Staatsexamen vergleichbar ist, erworben haben. Es soll mit der deutschen Rechtstradition vertraut machen und entweder Grundkenntnisse des deutschen Rechts oder besondere Kenntnisse in einem ausgewählten Rechtsgebiet vermitteln. Zugleich ist es eine Möglichkeit für die Studierende sich mit der deutschen Sprache und Kultur vertraut zu machen.
Berufliche Perspektiven
Mit einem LL.M. haben Juristinnen und Juristen ein Alleinstellungsmerkmal auf dem Fachgebiet, auf das sie sich spezialisiert haben. Allerdings qualifiziert das Magisterstudium nicht für die Ausübung der staatlich reglementierten juristischen Berufe. Mögliche Berufsfelder sind z.B. die Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen sowie bei Banken und Versicherungen.
Studienaufbau
Das Magisterstudium beginnt regelmäßig mit der Vorlesungszeit im Oktober und endet im darauf folgenden Juli. Die Kandidatinnen und Kandidaten absolvieren in dieser Zeit ein Studienprogramm von insgesamt 20 Semesterwochenstunden, wobei jede Veranstaltung (z.B. BGB AT, Versicherungsrecht, Strafrecht AT, Umweltrecht, usw.) mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen wird. Die Magisterprüfung besteht aus einer Magisterarbeit und zwei mündlichen Fächern; sie findet in der letzten Vorlesungswoche des Sommersemesters statt.
Weiterführende Links
Angebote zur Studienorientierung
Bewerbung
Zulassungsvoraussetzungen
Bewerberinnen und Bewerber für das Graduiertenstudium müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- ein erfolgreich abgeschlossenes Rechtsstudium an einer ausländischen Universität, das dem deutschen Rechtsstudium in Art und Umfang vergleichbar ist,
- Beherrschung der deutschen Sprache, um an den Kursen teilnehmen und die notwendigen Prüfungen bestehen zu können,
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsfristen
Kontakt
Allgemeine Studienberatung
Campus-Center
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg
Kontaktieren Sie die Zentrale Studienberatung hier
Homepage
Fachspezifische Studienberatung
Stand: 18. Jan. 2021