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  5. Verbesserung der Studienfinanzierung statt Gebührenchaos

6. Dezember 2005

Verbesserung der Studienfinanzierung statt Gebührenchaos

Scharfe Kritik übt der Präsident der Universität Hamburg, Dr. Jürgen Lüthje, an den unterschiedlichen Konzepten der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zur Einführung von Studiengebühren. „Wenn jedes Bundesland sein eigenes Steckenpferd reitet, behindert das die Mobilität der Studierenden und führt in eine neue Kleinstaaterei“, warnt Lüthje. „Die Bundesländer müssen sich endlich der verfassungsrechtlichen Verpflichtung stellen, die Fragen der Studienfinanzierung wirksam und bundesweit zu koordinieren“.

Dabei reiche es nicht aus, Darlehensangebote zur Finanzierung von Studiengebühren zu machen. Denn Studiengebühren machen nur 10 Prozent der Studienkosten aus. Vielmehr müsse die Einführung von Studiengebühren mit einer Neugestaltung der gesamten Studienfinanzierung verbunden werden. Ziel müsse eine elternunabhängige Förderung sein, die alle bisher an die Eltern fließenden Kindergeldzahlungen und ausbildungsbezogenen Steuervergünstigungen direkt den Studierenden zuwendet. Eine solche Grundförderung für alle Studierenden in Höhe von etwa 200 Euro muss durch eine zusätzliche Ausbildungsförderung für etwa ein Drittel der Studierenden ergänzt werden, die nach der Sozialerhebung der Studierendenwerke in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen leben.

Für alle Studierenden muss darüber hinaus eine Kombination von Bildungsdarlehen und Bildungssparen angeboten werden, die eine kapitalmarktunabhängige niedrige Verzinsung des Studiendarlehens sowie eine einkommensabhängige Tilgung nach Aufnahme einer Berufstätigkeit gewährleistet. Ein entsprechendes Konzept zur Studienfinanzierung hat das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vor wenigen Wochen beschlossen. Der Bund und die Länder können darum auf sorgfältige Vorarbeiten zurückgreifen.

Für völlig falsch hält es der Präsident der Universität Hamburg, den Hochschulen das Ausfallrisiko bei der Darlehensrückzahlung aufzubürden. Die Sozialverträglichkeit von Studiengebühren muss nach dem Studiengebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts durch die Länder gewährleistet werden. „In Zeiten einer großen Koalition muss es möglich sein, die Regelungen des Bundes zur Ausbildungsförderung, zum Kindergeld und zum Steuerrecht sowie die Regelungen der Länder zu Studiengebühren so zu koordinieren, dass sie ein aufeinander abgestimmtes System der Studienfinanzierung ergeben“, erklärte Lüthje. Nur so könne die Möglichkeit zum Hochschulwechsel und der chancengleiche Hochschulzugang sichergestellt werden. Es wäre eine vordringliche Aufgabe der neuen Bundesministerin für Bildung und Forschung, die Länder zu einem koordinierenden Gespräch einzuladen.

Für Rückfragen:

Pressestelle der Universität Hamburg
Tel. 040-42838-2968
Email: presse"AT"uni-hamburg.de

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Verändert am 3. November 2015

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