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Stellungnahme der Universität Hamburg

13. Februar 2025, von Newsroom-Redaktion

Das Hauptgebäude der Universität Hamburg

Foto: UHH/Esfandiari

Das Hauptgebäude der Universität Hamburg

Dr. Robert Habeck hat sich im Januar 2025 erstmals an die Universität Hamburg (UHH) gewandt und um eine Überprüfung seiner Doktorarbeit gebeten. Er hat im Jahr 2000 an der UHH mit einer Arbeit mit Titel „Die Natur der Literatur. Zur gattungstheoretischen Begründung literarischer Ästhetizität“ promoviert. Die Arbeit wurde als Buch im Jahr 2001 veröffentlicht. Die UHH nimmt den Verdacht auf Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis sehr ernst und hat den vorliegenden Sachverhalt nach Erhalt der Hinweise durch die Geschäftsstelle für Ombudsangelegenheiten (Ombudsstelle) der UHH untersuchen lassen.

Gemäß der geltenden „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg“ ist die Ombudsstelle die erste Anlaufstelle für alle Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis und Hinweise auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten. Die Integrität des Verfahrens hat für die UHH höchste Priorität und es wird sichergestellt, dass sämtliche Schritte ordnungsgemäß und wissenschaftsgeleitet durchgeführt werden.

Zur Überprüfung der Hinweise wurde eine Person mit ausgewiesener wissenschaftlicher Fachexpertise hinzugezogen, die die Dissertation im Einzelnen sorgfältig begutachtet und fachlich eingeordnet hat. Auf Grundlage dieser fachlichen Stellungnahme sowie aller weiteren vorliegenden Informationen haben Ombudskollegium und Ombudsstelle der UHH anschließend eine Gesamtbewertung des Sachverhalts vorgenommen.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass gemäß den Regeln der UHH kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt, da weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gegen die Standards der guten wissenschaftlichen Praxis verstoßen wurde. Die Eigenständigkeit der Forschungsleistung, die die Dissertation von Dr. Robert Habeck darstellt, wurde durch dieses Prüfungsergebnis bestätigt.

Das Ergebnis der Prüfung wurde Dr. Robert Habeck mitgeteilt und in diesem Zusammenhang wurden zusätzlich Empfehlungen zur Überarbeitung einzelner Zitate und Fußnoten der Dissertation übermittelt. Diese Empfehlungen beruhen auf den heutigen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, welche zum Zeitpunkt der Erstellung der Arbeit zum Teil noch nicht in gleicher Weise formalisiert waren.

Nach dem Versand dieses Schreibens erreichten die Ombudsstelle durch Dr. Robert Habeck zusätzliche Hinweise seine Doktorarbeit betreffend. Diese wurden nach dem oben beschriebenen Verfahren ebenfalls sorgfältig begutachtet und fachlich eingeordnet. Die Prüfung führte zu keiner Neubewertung des Sachverhalts. Es liegt kein wissenschaftliches Fehlverhalten vor. Dieses Ergebnis wurde Dr. Robert Habeck schriftlich mitgeteilt, wobei die Empfehlungen zur Überarbeitung bestimmter Zitate und Fußnoten der Dissertation um einzelne Stellen ergänzt wurden.

In Übereinstimmung mit der o. g. Satzung unterliegt die Arbeit des Ombudskollegiums und der Ombudsstelle und somit auch das Prüfverfahren der strikten Vertraulichkeit. Diese Vorgehensweise dient der Integrität des Verfahrens sowie dem Schutz aller involvierten Personen.

Die Universität Hamburg versteht sich als ein Ort des wissenschaftlichen Austauschs und akademischen Diskurses. Integrität und Wissenschaftlichkeit sind zentrale Grundpfeiler dieser akademischen Werte mitsamt der Verpflichtung, diese grundlegenden Prinzipien zu wahren.

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Verändert am 13. Februar 2025

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