Agathe-Lasch-Gastwissenschaftlerinnenprogramm
Das nach der ersten Professorin der Universität Hamburg benannte fakultätsübergreifende Agathe-Lasch-Gastwissenschaftlerinnenprogramm hat das Ziel, Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu stärken und sichtbar zu machen. Die Gastwissenschaftlerinnen dienen als Role Models in Forschung und Lehre. Die Einrichtung der Gastprofessuren unterstützt zudem (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen der Universität Hamburg dabei, wissenschaftliche Netzwerke zu bilden und zu stärken.
Ausschreibung 2026: Bis zum 30. März bewerben!
Senden Sie Ihre Bewerbung oder Ihren Vorschlag für das Agathe-Lasch-Gastwissenschaftlerinnenprogramm im Wintersemester 2026/27 ab sofort an chancengerechtigkeit@uni-hamburg.de.
Zur AusschreibungWas wird gefördert?
Das Agathe-Lasch-Gastwissenschaftlerinnenprogramm der Universität Hamburg sieht die Einrichtung von zwei Gastprofessuren vor. Die Gastprofessuren werden entsprechend der Pauschale für Gastprofessuren vergütet, zzgl. Reise- und Sachmittel. Individuelle Regelungen sind möglich.
Das Programm umfasst einen drei- bis sechsmonatigen Aufenthalt an der Universität Hamburg im Wintersemester 2026/27. Während des Aufenthalts wird von den potenziellen Gastwissenschaftlerinnen eine aktive Beteiligung an der Forschung und Lehre erwartet. Die genaue Ausgestaltung des Aufenthaltes erfolgt in Absprache zwischen der Gastprofessorin und der gastgebenden dezentralen Einheit.
Wer wird gefördert?
Für eine Gastprofessur in Frage kommen Professorinnen, habilitierte Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlerinnen mit Habilitationsäquivalent (z.B. Juniorprofessorinnen, associate professors) aller Fachrichtungen aus dem In- und Ausland.
Bewerbung
Vorschläge geeigneter Bewerberinnen können aus allen Fachbereichen und Fakultäten der Universität Hamburg (ohne UKE) eingereicht werden. Zusätzlich können sich potenzielle Gastwissenschaftlerinnen selbst bewerben, sofern sie die Unterstützung durch den Fachbereich oder die dezentrale Einheit haben.
Bewerbungen und Vorschläge sind bis zum 30. März 2026 an die Gleichstellungsbeauftragte der Universität als Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung zu senden: chancengerechtigkeit"AT"uni-hamburg.de.
Bewerbungen müssen folgende Angabe enthalten:
- Anschreiben mit Begründung des Vorschlags/der Bewerbung, sowohl bezogen auf die Forschungsaktivitäten der Wissenschaftlerin als auch auf bestehende oder geplante Verbindungen zur Universität Hamburg
- CV der Bewerberin
- Angaben zum geplanten Aufenthaltszeitraum und zur geplanten Einbindung an der Universität Hamburg
- Angaben zu den voraussichtlich benötigten Sachmitteln (max. 5.000 € inkl. Reisekosten)
- Unterstützungsschreiben der Fachbereichsleitung mit Zusicherung, dass die Person einen Arbeitsplatz und ein adäquates Arbeitsumfeld bekommt
- Wenn möglich, Angaben zu Frauenanteilen an Studierenden und wissenschaftlichem Personal im jeweiligen Fachbereich