Auch für Studierende, die neben ihrem Studium arbeiten, gelten im Falle einer Schwangerschaft die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes.
Der Mutterschutz muss unabhängig von Art und Umfang der Arbeit, dem Arbeitsvertrag, der Staatsangehörigkeit oder dem Familienstand gewährt werden. Auch als Teilzeitbeschäftigte oder Aushilfskraft haben Sie einen Anspruch auf Mutterschutz. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Mutterschutz gewähren wollen, können Sie sich an den Personal- oder Betriebsrat Ihres Betriebes oder auch an die AStA-Rechtsberatung wenden.
Das BeSI – Beratungszentrum Soziales & Internationales berät und unterstützt studierende und studieninteressierte Schwangere und Eltern zur Finanzierung der Familie, Sozialleistungen, Kinderbetreuung, Veränderungen des Studienmodus (Teilzeit, Beurlaubung).
Der Familienservice bietet professionelle und liebevolle Kinderbetreuung in fünf Kindertagesstätten. Die zusätzlichen flexiblen Betreuungsangebote bieten Eltern die Möglichkeit, in Randzeiten oder am Wochenende ihrem Studium oder hochschulnahen Tätigkeiten nach zu gehen.
Die UniEltern unterstützen und informieren rund um die
Organisation eines familiengerechten Studiums von Schwangerschaft bis
Kinderbetreuung während der Vorlesungen – und auch zum Thema Mutterschutz.
Außerdem bieten die UniEltern eine flexible Kinderbetreuung an.