Sobald Sie als angestellte wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Verwaltungsangestellte Ihre Schwangerschaft in der Personalabteilung gemeldet haben, können Sie einen Antrag auf Mutterschutzvertretung einreichen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie eine festangestellte Mitarbeiterin der Universität sind oder Ihre Stelle aus Drittmittelprojekten finanziert wird.
Für Professorinnen ist zunächst zu klären, welche Form von Vertretung
angebracht ist. Denkbar wäre etwa die Übernahme von Lehraufträgen. Für
eine Vertretung von Professorinnen kann für die Mutterschutzzeit ein
Antrag aus dem Gleichstellungsfonds bei der Gleichstellungsbeauftragten
gestellt werden.
Das Merkblatt zum Thema Mutterschutzvertretung (PDF) enthält Informationen zur Beantragung der Mutteschutzvertretung für Vorgesetzte, die Verwaltungen der Dekanate, der Fachbereiche und
der Institute.