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  5. Universität Hamburg führt 2G in der Lehre ein

30. November 2021

Ab 6. Dezember 2021Universität Hamburg führt 2G in der Lehre ein

Das Hauptgebäude der Universität Hamburg

Foto: UHH/Schell

Das Hauptgebäude der Universität Hamburg
Ab Montag, den 6. Dezember 2021, finden präsentische Lehrveranstaltungen nur unter der Vorgabe statt, dass Studierende und Lehrende geimpft oder genesen sind. Damit setzt die Universität Hamburg die jüngst in der Eindämmungsverordnung der FHH geänderte 2G-Option für Hochschulen um.

Seit Montag, 29. November 2021, gilt für die Freie und Hansestadt Hamburg flächendeckend die 2G-Regelung. Damit können Erwachsene ohne vollständige Impfung oder Genesung keine Kultur- oder Bildungsangebote in Präsenz wahrnehmen. Die Eindämmungsverordnung eröffnet den Hochschulen die Möglichkeit, auch Lehrveranstaltungen nach den 2G-Vorgaben durchzuführen.

Universitätspräsident Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Lenzen: „Vor dem Hintergrund der sich deutlich verschärfenden Pandemielage ist eine Anwendung der 2G-Option für den Lehrbetrieb der Universität Hamburg angezeigt. Wir verstehen diesen Schritt einerseits als gesellschaftliche Verantwortung unserer Universität bei der Eindämmung der Pandemie und andererseits als Schutz des Präsenzangebots für geimpfte und genese Studierende, die lange genug ausschließlich auf Bildschirme schauen mussten.“

Studierenden, die weder geimpft noch genesen sind, soll seitens der Lehrenden bei Bedarf ein geeignetes Ersatzangebot gemacht werden. Dabei ist es den Lehrenden nach wie vor selbst überlassen, ob sie ihre Veranstaltungen in Präsenz, digital oder hybrid umsetzen. Lehrveranstaltungen mit praktischen Anteilen, wie etwa Labortätigkeiten, können vorerst auch nach dem 6. Dezember unter 3G-Vorgaben stattfinden, hier gelten weiterhin die für den Campus-Pass angesetzten Bestimmungen des Testnachweises. Prüfungen sollen nach Möglichkeit in digitaler Form durchgeführt werden.

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Verändert am 8. März 2023

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