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  5. Universitätspräsident Lüthje fordert grundlegende Neuregelung der Studienfinanzierung

26. Januar 2005

Universitätspräsident Lüthje fordert grundlegende Neuregelung der Studienfinanzierung

Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem heutigen Urteil das im Jahr 2002 vom Bund erlassene Verbot allgemeiner Studiengebühren für nichtig erklärt hat, fordert Universitätspräsident Dr. Dr. h.c. Jürgen Lüthje nun eine möglichst schnelle und grundlegende Neuregelung der Studienfinanzierung in Deutschland. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Bildungschancen für alle sozialen Schichten der Gesellschaft in gerechter und gleicher Weise gewährleistet bleiben.

Universitätspräsident Dr. Dr. h.c. Lüthje: „Die derzeitigen Studienbedingungen an deutschen Hochschulen sind im internationalen Vergleich zu schlecht, weil die Universitäten unterfinanziert sind. Sofern der Staat nicht bereit oder nicht in der Lage ist, den Hochschulen aus Steuergeldern mehr Geld zufließen zu lassen, halte ich deshalb die Einführung von Eigenbeiträgen der Studierenden für sinnvoll und notwendig. Es ist jedoch ein gravierendes Versäumnis der Politik, dass bislang kein Studienfinanzierungsmodell entwickelt wurde um sicherzustellen, dass junge Menschen nicht aus wirtschaftlichen Gründen am Studium gehindert werden. Dieses Versäumnis muss schnellstmöglich nachgeholt werden.“

Zur Neuregelung der Studienfinanzierung fordert der Universitätspräsident eine Kombination aus Stipendien, Darlehen und Bildungssparen. Lüthje: „Dabei sollten das Bildungssparen und das Darlehen in Höhe des Mindeststeuersatzes öffentlich gefördert werden. Die dazu erforderlichen Mittel könnten dadurch aufgebracht werden, dass die staatlichen Gelder, die bisher als Ausbildungsförderung in Form von Kindergeld und Steuerfreibeträgen den Eltern der Studierenden gewährt werden, in Zukunft direkt in die Hände der Studierenden oder deren Bil-dungskonten fließen.“

Bei studentischen Eigenbeiträgen von ca. 500 Euro pro Semester würde die Universität Hamburg jährlich über Mehreinnahmen von rund 20 bis 30 Millionen Euro verfügen. „Mit einem solchen Betrag können wir die Studienbedingungen und die Lehre nachhaltig verbessern. Neben einer Intensivierung des Beratungsangebots und einer besseren Bibliotheksausstattung wollen wir vor allem das Angebot an Tutorien und das Lehrangebot in Fächern mit großer studentischer Nachfrage erheblich erweitern. Auf diese Weise fließt ein großer Teil der Ei-genbeiträge unmittelbar an die Studierenden zurück.“

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nach Ansicht des Universitätspräsidenten auch eine Herausforderung an die Wirtschaft, sich künftig wesentlich stärker an der Finanzierung des Studiums zu beteiligen. „Diese Bereitschaft ist gegenwärtig viel zu gering und muss nun eingefordert werden“, erklärte Lüthje.

Für Rückfragen:

Peter Wiegand, Universität Hamburg, Pressesprecher
Tel.: (040) 428 38-4521, E-Mail: Peter.Wiegand"AT"uni-hamburg.de  

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Verändert am 3. November 2015

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