MMKH-Workshop: KI-Recht im Hochschulkontext - KI-VO & Kennzeichenpflichten für KI-generierte Inhalte

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Wann: Di, 17.11.2026, 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Wo: Digital
Mit dem Stichtag am 02. August 2026 ist die Übergangsfrist für die weitreichenden Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung abgelaufen. Hochschulen stehen nun in der Pflicht, den Einsatz generativer Systeme umfassend offenzulegen, um Täuschungen zu vermeiden und das Vertrauen in die wissenschaftliche Kommunikation zu sichern. In diesem Workshop wird eine rechtssichere Strategie zur Umsetzung des Art. 50 KI-VO im Hochschulbetrieb erarbeitet.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Kennzeichnung von Deepfakes und auf der Kennzeichnungspflicht für Informationstexte, die Angelegenheiten von öffentlichem Interesse betreffen.
Weitere Schwerpunkte:
- Definition und Abgrenzung: Wer ist „Betreiber“ an der Hochschule – die Institution, die Fakultät oder der einzelne Lehrende?
- Deepfakes in Lehre und Forschung: Umsetzung der Kennzeichnungspflicht für fotorealistische Medien und synthetische Stimmen nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO
- Informationsfreiheit vs. Transparenz: Wann müssen KI-generierte Texte über öffentliche Belange (z. B. Pressemitteilungen, Bürgerinfos) markiert werden?
- Das „Human-in-the-Loop“-Privileg: Wegfall der Kennzeichnungspflicht durch echte redaktionelle Verantwortung und menschliche Überprüfung
- Technische Standards: Einsatz von digitalen Wasserzeichen, C2PA-Metadaten und dem EU-einheitlichen KI-Icon gemäß dem „Code of Practice“
- Haftung und Compliance: Risikomanagement zur Vermeidung von Sanktionen un Abmahnungen
Die Schulungsangebote des MMKH sind für Mitarbeitende der Universität Hamburg kostenfrei.
Anmeldung und weitere Informationen auf der Webseite.