für Lehramtsprüfungen
Bachelorarbeit als Voraussetzung für die Bewerbung in den Master
1. Mai 2023, von Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen
Sie haben vor sich für den Masterstudienplatz zu bewerben; haben aber noch keinen Bachelorstudienabschluss und noch nicht die Bachelorarbeit angemeldet? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt sich darüber Gedanken zu machen, in welchem Fach und zu welchem Thema Sie die Arbeit verfassen möchten und wer Sie als Gutachter/in betreuen soll. Spätestens Anfang Juni sollten Sie Ihren Zulassungsantrag für die Bachelorarbeit im ZPLA einreichen.
Wenn Sie die Bachelorarbeit im Fach Geschichte, Philosophie, Kunst, Musik oder in einem Teilstudiengang des Fachbereiches Sprachen, Literatur und Medien (SLM I + II) schreiben wollen, müssen Sie Ihre Anträge zuerst im jeweiligen Studienbüro einreichen, damit die Gutachterinnen und Gutachter bestellt werden können. Von dort werden dann die genehmigten Anträge auf Zulassung zur Anfertigung der Bachelorarbeit an das ZPLA weitergeleitet.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter FAQ und in dem Merkblatt zum „Bachelor-Abschlussmodul“. Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich bitte per Mail oder telefonisch bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin.