Anerkennungen
Sie haben z.B. ein Unterrichtsfach gewechselt oder in einem vorherigen Studium oder in einem Auslandssemester Leistungen erbracht, die Sie für das aktuelle Lehramtsstudium anrechnen lassen wollen? Eine Anerkennung von Leistungen ist grundsätzlich möglich, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den vorgesehenen Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen.
Dies gilt auch für den Freien Studienanteil (FSA). Leistungen können anerkannt werden in dem Umfang, der benötigt wird, um den Freien Studienanteil zu absolvieren (in der Regel 9 LP, beim Studium von Deutsch oder Mathematik als Unterrichtsfach im Lehramt für Sonderpädagogik – Profil Grundschule: 21 LP, in der Aufbauqualifikation LASek: 10 LP).
Über Anerkennungen für den Freien Studienanteil entscheidet der Zentrale Prüfungsausschuss für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge oder der Zentrale Prüfungsausschuss für die Master-Lehramtsstudiengänge (nur AQ LASek M.Ed.).
Bitte haben Sie Geduld: die Bearbeitung kann ca. 2 Monate dauern. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, erhalten Sie eine E-Mail an Ihre Surfmail-Adresse. Wenn die Anerkennung möglich ist, wird sie vom ZPLA in Ihr STiNE-Leistungskonto eingetragen.
Gut zu wissen:
Die Kompetenzen können auch im Rahmen eines studienbezogenen Auslandsaufenthalts erworben werden. Sie sind der ersten Phase der Lehrerbildung, d. h. dem Studium, zugehörig und grenzen sich von den berufspraktischen Kompetenzen der zweiten Phase der Lehrerbildung ab. Lehraufträge an Schulen können demnach nicht für den freien Studienanteil anerkannt werden.

