6. August 2026
Hochschulrat beschließt Abwahl des Kanzlers: Übergangsregelung sichert Handlungsfähigkeit der Universität

Foto: UHH/Schell
Dr. Martin Hecht war seit 2012 Kanzler der Universität Hamburg. Als Mitglied des Präsidiums verantwortete er die Bereiche Finanzen, Personal und Liegenschaften. Die Zuständigkeiten für die Übergangsphase sind klar geregelt, sodass Verwaltungs-, Service- und Entscheidungsprozesse auf Grundlage der bestehenden Strukturen ohne Einschränkungen fortgeführt werden können. Die Aufgabe der kommissarischen Kanzlerin übernimmt Andrea Hellwig, derzeit Leiterin der Abteilung 7 Finanz- und Rechnungswesen. Parallel werden die Vorbereitungen für das Verfahren zur Nachbesetzung der Kanzlerposition aufgenommen.
Prof. Dr. Petra Wend, Vorsitzende des Hochschulrats der Universität Hamburg: „Der Hochschulrat hat diese Entscheidung nach sorgfältiger Beratung im Rahmen seiner gesetzlichen Verantwortung für die Universität getroffen. Wir danken Dr. Martin Hecht für seine langjährige Tätigkeit als Kanzler der Universität.“
Prof. Dr. Hauke Heekeren, Präsident der Universität Hamburg: „Ich danke Dr. Martin Hecht für seinen langjährigen Einsatz für die Universität Hamburg. Mit der Übergangsregelung ist gewährleistet, dass die Universität ihre Aufgaben auch in der kommenden Zeit verlässlich wahrnimmt. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für ein geordnetes Verfahren zur Nachbesetzung der Kanzlerposition geschaffen. Für die Beschäftigten und die Studierenden gilt: Die Verwaltung arbeitet ohne Unterbrechung weiter, Zuständigkeiten und Ansprechpersonen bleiben verlässlich erreichbar.“
Dr. Martin Hecht: „Der Universität Hamburg wünsche ich für ihre weitere Entwicklung alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für die konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.“