5. März 2020
Coronavirus: Die Universität Hamburg informiert ihre Mitglieder zum Umgang mit Veranstaltungen

Foto: UHH/Schell
Am 4. März wurde den Universitätsmitgliedern mitgeteilt, dass generell für alle Veranstaltungen geprüft werden muss, ob die Veranstaltung tatsächlich unbedingt durchgeführt werden muss.
Zudem wurde unter anderem spezifiziert, dass Veranstaltungen außerhalb des Curriculums mit mehr als 100 erwarteten Teilnehmenden ohne Ausnahme untersagt sind. Auch für Veranstaltungen mit 50 bis 100 geplanten Teilnehmenden gelten besondere Vorschriften. Lediglich Veranstaltungen mit unter 50 erwarteten Teilnehmenden können bis auf weiteres nach der entsprechenden Prüfung stattfinden.
Die Anweisung gilt ab dem kommenden Montag (9. März 2020).
Hier finden Sie die Dienstanweisung im Wortlaut.