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  4. 2016
  5. Richtigstellung zur Berichterstattung über vermeintlichen Dissens

23. März 2016

Richtigstellung zur Berichterstattung über einen vermeintlichen Dissens zwischen der Universität Hamburg und der Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung in der Angelegenheit des Kapazitätsgesetzes

UHH-Logo

Foto: UHH

Universität Hamburg

Die Darstellung im heutigen Artikel des Hamburger Abendblatts „Uni-Präsident Lenzen ‚empört‘ über Senatorin Fegebank“ gibt zu Missverständnissen Anlass, die eine zusätzliche Erläuterung erforderlich machen.

Die Berichterstattung über einen Beschluss des Akademischen Senats der Universität erweckt den Eindruck eines Dissenses zwischen der Hochschulleitung und der Senatorin. Ein solcher Dissens ist nicht gegeben, da gegenüber der Senatorin keinerlei Vorwurf erhoben werden sollte. Die Beschlussfassung des Akademischen Senats richtete sich vielmehr an den Wissenschaftsausschuss, der eine Anhörung der Universität (Gruppenvertreter/innen des Akademischen Senats) ursprünglich nicht vorgesehen hatte.

Aus diesem Grunde hatte der Akademische Senat auf Antrag einzelner Mitglieder in einer Sondersitzung am 17. März 2016 eine Stellungnahme verabschiedet und die Hochschulleitung beauftragt, die „Irritation und Empörung“ des Akademischen Senats über die unterlassene Anhörung zum Ausdruck zu bringen und um eine Anhörung im Wissenschaftsausschuss nachzusuchen. Dieser Auftrag wurde durch die Hochschulleitung gegenüber dem Vorsitzenden des Wissenschaftsausschusses erfüllt. Der Wissenschaftsausschuss hat inzwischen für den 8. April 2016 dankenswerterweise eine solche Anhörung angesetzt. Insofern ist das Anliegen des Akademischen Senats erfüllt worden.

Die Hochschulleitung dankt der Senatorin, dass sie sich im Wissenschaftsausschuss für diese Entscheidung verwendet hat und sieht der weiteren konstruktiven Zusammenarbeit positiv entgegen.

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Für Rückfragen der Presse:

Dr. Ariane Neumann
Leiterin des Präsidialbereichs
Tel.: +49 40 42838-1810
E-Mail: ariane.neumann"AT"uni-hamburg.de

Verändert am 24. Juli 2017

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