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  5. Auch erneuter Studiengebührenboykott an der Universität Hamburg gescheitert

17. Dezember 2007

Auch erneuter Studiengebührenboykott an der Universität Hamburg gescheitert

Auch der Gebührenboykott an der Universität Hamburg im Wintersemester 2007/2008 ist gescheitert. Hatten sich im Sommersemester noch gut 6.000 Teilnehmende an der Boykott-Aktion beteiligt, so waren es im Wintersemester zum Stichtag 17.12.2007 nach Angaben der Boykott-Gruppe nur 4.517, die ihre Studiengebühren auf ein Treuhandkonto überwiesen haben. Damit wurde das vorgegebene Quorum von 9.000 Beteiligten nicht erreicht. Die Studierendenverwaltung geht davon aus, dass nun die Überweisungen mit den Daten der Einzahlenden wie geplant auf dem Konto der Universität eingehen. In diesem Fall würden denjenigen, die sich am Boykott beteiligt haben, keinerlei Nachteile entstehen. Diejenigen, die zum Stichtag ihre Studiengebühren nicht überwiesen haben, werden gemäß Hamburgischem Hochschulgesetz exmatrikuliert. Dies gilt jedoch nicht für Studierende, über deren Antrag auf Befreiung von den Studiengebühren bzw. auf Stundung oder Erlass der Gebühren noch nicht entschieden wurde.

Universitätspräsidentin Prof. Dr.-Ing. habil. Monika Auweter-Kurtz: „Die Organisatorinnen und Organisatoren des Boykotts haben ihre Ziele zum zweiten Mal nicht erreicht und sollten nunmehr akzeptieren, dass sie keine Mehrheit in der Studierendenschaft besitzen. Die Mehrheit der Studierenden will sich konstruktiv mit den Studienbedingungen auseinandersetzen und Vorschläge erarbeiten, wo die Studiengebühren am sinnvollsten für dringend notwendige Verbesserungen der Studienbedingungen verwendet werden sollen.“

Die Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester für ein Vollzeitstudium wurden nach Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft im Sommersemester 2007 erstmals fällig. Die Gebührenbescheide sind so genannte Dauerbescheide, d. h. sie werden nur einmal erlassen und gelten für die gesamte Studienzeit.

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Verändert am 3. November 2015

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