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Forschung zu ArbeitsrechtsverletzungenWarum gehen Betroffene nur selten vor Gericht?

24. März 2025, von Christina Krätzig

Arbeiter auf Baustelle

Foto: Pixabay CC0

Das Baugewerbe gehört zu den typischen Branchen, in denen viele Arbeitnehmende in prekären Lebenslagen beschäftigt sind – teilweise unter ausbeuterischen Bedingungen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in prekären Lebenslagen müssen häufig mehr arbeiten als vereinbart oder gesetzlich zulässig, bekommen nicht ihren vollen Lohn ausgezahlt oder müssen gesundheitsgefährdende Tätigkeiten ausführen. Dr. Nikolai Huke von der Universität Hamburg erforscht, warum sie so selten rechtliche Schritte dagegen einleiten und was ihnen dabei helfen könnte. Am 4. April lädt er zu einem thematischen Fachtag ein.

Herr Huke, wer ist in Deutschland besonders von Arbeitsrechtsverletzungen betroffen?

Bildrechte: privat

Einerseits gibt es Branchen, die bekannt dafür sind, dass sie Beschäftigte quasi regelhaft ausbeuten: Paketdienste beispielsweise, die häusliche Betreuung oder das Reinigungsgewerbe – die Liste ist lang. Andererseits können sich insbesondere Menschen in prekären Lebenslagen nur schlecht gegen Rechtsverletzungen wehren.

Welche Gründe gibt es dafür?

Zu den offensichtlichen Faktoren gehören beispielsweise unzureichende Sprachkenntnisse bei Migrantinnen und Migranten. Dazu kommen weniger offensichtliche. So kennen viele die in Deutschland geltende Rechte gar nicht - oder sie sind so sehr in einem System struktureller Ungleichbehandlung gefangen, dass sie selbst nicht mehr glauben, dass ihnen dieselben Rechte zustehen wie ihren deutschen Kolleginnen und Kollegen. Dazu kommt in Deutschland ein Rechtssystem, das der Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte Tür und Tor öffnet.

Was meinen Sie damit?

In Deutschland sind viele Rechte daran gekoppelt, dass jemand ein Beschäftigungsverhältnis nachweisen kann. Oft hängt die Aufenthaltserlaubnis daran, das Recht auf Familiennachzug oder die Einbürgerung. Dadurch entsteht ein starkes Abhängigkeitsverhältnis. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber drohen Angestellten, die auf ihre Rechte pochen, mit Entlassungen – und das können sich die Beschäftigten nicht leisten. Also arbeiten sie auch dann, wenn sie krank sind, verrichten gefährliche oder besonders schwere Arbeiten, nehmen unbezahlte Überstunden oder einbehaltene Löhne in Kauf.

Was könnte Abhilfe schaffen?  

Beratungsstellen wie Faire Mobilität, Faire Integration oder die Beratungsstellen Arbeit in Nordrhein-Westfalen sind ganz klar ein Gamechanger. Gewerkschaften können ebenfalls helfen, sind aber in den betroffenen Branchen häufig schlecht aufgestellt. Teilweise tauschen sich die Betroffenen auch über soziale Netzwerke aus, etwa mit anderen Beschäftigten aus dem Herkunftsland.

Gut war die Einführung eines Mindestlohns, so gibt es zumindest eine Marke, an der man sich im Fall eines Rechtsstreits orientieren kann. Doch um Arbeitsrechtsverletzungen vorzubeugen, müsste es auch ein effektives Kontrollsystem geben. Derzeit wird die Einhaltung von Arbeitsrechten in der Regel erst dann überprüft, wenn jemand geklagt hat – und aus den genannten Gründen wird der Rechtsweg nur sehr selten beschritten.

Fachtag „Arbeitsrechtsverletzungen in Deutschland"

Am 4. April 2025 lädt Dr. Nikolai Huke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beratungsstellen, Behörden, Gewerkschaften, Berufsschulen wie auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter herzlich zu einem Fachtag an der Universität Hamburg ein.

Die Veranstaltung findet in der Edmund-Siemers-Allee 1 im Flügelbau West, Raum 221 von 11 bis 17 Uhr statt. Studierende, Forschende und andere Interessierte sind ebenfalls herzlich willkommen.

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung per E-Mail an fachtag-arbeitsrechtsverletzungen.wiso@uni-hamburg.de ist erforderlich.  

Anschließend an den Fachtag liest ab 19 Uhr der österreichische Journalist Johannes Greß aus seinem Buch „Ausbeutung auf Bestellung“. Ort: Centro Sociale, Sternstraße 2, 20357 Hamburg.

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Verändert am 24. März 2025

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