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Artikel von Universitätspräsident Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter LenzenDifferenzieren! Wer die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre zu schützen hat

29. Oktober 2019, von Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Portrait Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Lenzen

Foto: UHH/B.Fabricius

Universitätspräsident Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Lenzen.

In der Wissenschaftswelt ist über den Köpfen der Bürgerinnen und Bürger nicht nur Hamburgs, sondern vieler Städte der Welt ein Brei von Halbgewusstem und Halbverdautem ausgeschüttet worden. Die natürliche Reaktion der so Besudelten: Abschütteln und auf den Brei zu schlagen statt auf die, die damit werfen. Da ist offenbar Aufklärung und Wahrheitssuche notwendig:

  1. Die gesetzliche Aufgabe der Wissenschaft und also der Universitäten in Deutschland ist die Suche nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und die berufliche und allgemeine Bildung der nachwachsenden Generation.
  2. Die Instrumente, mit denen wissenschaftliche Einrichtungen wie Universitäten das tun, sind Reagenzgläser und Wörter in Laboren und Hörsälen.
  3. Die Bedingungen für die wissenschaftliche Arbeit sind Geräte und Räume, vor allem aber die Garantie der Freiheit. Das steht im Grundgesetz, Artikel 5, Absatz 3.
  4. Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist das Recht und die Pflicht von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, so musste ich bei meinem Promotionseid 1973 schwören, „die Wahrheit zu suchen und zu bekennen.“ – Frei von Sorge um Verfolgung müssen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen entscheiden können, was sie erforschen und lehren, wann, mit welchen Methoden und wie sie es veröffentlichen. Sie müssen veröffentlichen, denn Erkenntnisse dürfen nicht geheim gehalten werden. Was sie äußern, sind Erkenntnisse und keine Meinungen. Es geht beim Streit um Universitätsauftritte von Politikern und Politikerinnen also nicht um Meinungsfreiheit. Politische, weltanschauliche oder religiöse Meinungen und Orientierungen haben im Wissenschaftssystem keinen Anspruch darauf artikuliert zu werden. Deswegen sind Professoren und Professorinnen Beamte. Für sie gilt das Neutralitätsgebot. Also: Im Hörsaal und im Labor wird um Erkenntnisse gerungen und es wird keine Politik gemacht. Deswegen dürfen in einer Universität auch nur Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen lehren, nicht Politikerinnen und Politiker.
  5. Als Bedingungen von Wissenschaftsfreiheit hat der Staat nach den Hochschulgesetzen den staatlichen Universitäten die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die erforderlichen materiellen Instrumente für ihre Aufgaben in Forschung und Lehre, nicht in der Politik. Viel wichtiger: Der Staat hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass wissenschaftliches Personal ohne Sorge um seine Sicherheit in- und außerhalb der Hochschule seine Aufgaben erfüllen kann. Besonders dann, wenn es sich bei Straftätern gar nicht um Studierende handelt. Diese Fürsorgepflicht kann der Staat nicht auf die Wissenschaft selbst übertragen mit dem lapidaren Hinweis auf das Hausrecht einer Hochschulleitung. Hochschulleitungen sind Wissenschaftler und keine Polizisten oder Soldaten, Universitäten sind keine Kasernen und besitzen keine eigene Polizei wie in den USA oder eine Ordnungsmacht wie im Mittelalter. Und das ist auch gut so.
    Das nennt man funktionale Differenzierung: Gesellschaftliche Aufgaben müssen von denen wahrgenommen werden, die darin Profis sind. Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen suchen nach Erkenntnissen und lehren sie „in Einsamkeit und Freiheit“, wie es Wilhelm von Humboldt gefordert hat.
    Professoren können nicht und sollen auch niemals gewaltsam sein. Das entbindet sie nicht von der gesellschaftlichen, nicht „beamtischen“ Plicht in der Gesellschaft als intellektuelle Bürgerinnen und Bürger für die Demokratie einzustehen, dies aber nicht unter Bezug auf ihren Beruf, sondern auf ihre humanitäre Berufung.
  6. Zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit hat der Staat in den Universitäten dafür zu sorgen, dass Aufgaben aus dem politischen System dort verbleiben und gelöst werden und nicht in ein dafür nicht geeignetes Wissenschaftssystem abgeschoben werden. Kurz: Politik hat in der Wissenschaft nur Platz als Gegenstand der Forschung und der Lehre, nicht als Versuch, Menschen für parteipolitische Zwecke zu funktionalisieren. Deswegen gibt es an manchen Universitäten, z.B. in der Freien Universität Berlin auch zurecht ein Auftrittsverbot für Politiker und Parteien. Neutralitätspflicht! Wer es einmal zuließe, müsste es immer zulassen. Das Geschrei der zu kurz Gekommenen ist gegenwärtig zu hören.
  7. Differenzieren! Wissenschaft ist also nicht Politik, aber sie ist oft durchaus politisch. Der Wissenschaftler, der sie für seine eigenen privaten, parteilichen oder weltanschaulichen Zwecke missbraucht, ist am falschen Ort. So einfach ist das.

Epilog zu Hamburg, Berlin, Göttingen, Frankfurt, London, Paris, San Francisco, Istanbul, Peking, Moskau … Wissenschaftler haben es satt, in politische Konflikte hineingezogen zu werden und unter Bedingungen von Angst und Sorge um sich und die ihnen Nahestehenden zu arbeiten.

Und: Hochschulleitungen haben es satt, sich vorwerfen zu lassen, dass sie die Meinungsfreiheit nicht schützen, um die es gar nicht geht, sondern um Wissenschaftsfreiheit. Sie haben es satt sich anzuhören, sie sollten bewaffnete Kräfte ordern oder am besten selbst zulangen oder, die niedliche Variante, Straftätern gut zureden. Das können sie nicht und das wollen sie auch nicht.

Verändert am 29. Oktober 2019

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