Take-Home-Exams
Die alternative digitale Prüfungsart zur Klausur in Präsenz
Hier finden Sie alle Informationen zur Durchführung von Take-Home-Exams (THE) an der Universität Hamburg.
Take-Home-Exams sind "individuelle und schriftliche oder elektronisch-interaktive Prüfungsleistungen (etwa Multiple Choice), die an einem frei wählbaren Ort ohne Aufsicht erbracht werden. Die Prüfungsform eignet sich für die Durchführung in digitalen Prüfungsumgebungen und insbesondere für offene, komplexe Aufgabenstellungen. Sie ist sowohl formativ als auch summativ einsetzbar" (Witt/Bartke 2022).
Die Prüfungsart Take-Home-Exam ist zulässig, wenn sie in der jeweils gültigen Prüfungsordnung bzw. Fachspezifischen Bestimmung verankert ist.
Die Fakultät für Rechtswissenschaft informiert über die Prüfungspraxis mit Take-Home-Exams auf separaten Seiten.
Inhalt:
Konzeption
Was ist ein Take-Home-Exam?
Beim Take-Home-Exam bearbeiten Studierende eine oder mehrere vorgegebene Fragestellungen schriftlich oder elektronisch, eigenständig, ohne Aufsicht, ggf. unter Nutzung zugelassener Hilfsmittel, innerhalb einer festgelegten Bearbeitungsdauer und innerhalb eines Bearbeitungszeitrahmens (einer Frist), der länger sein kann als die Bearbeitungsdauer selbst.
Die Prüfungsordnungen lassen den Prüfenden Spielraum bei der Ausgestaltung, auch bei der Bearbeitungsdauer. Diese beträgt:
- 120–180 Minuten in der Fakultät für Rechtswissenschaft
- 60–240 Minuten in den Fakultäten WiSo, MIN sowie PB
- 60–180 Minuten in der Business School
Innerhalb dieser Vorgaben legen die Prüfenden die konkrete Bearbeitungsdauer fest. Für den Bearbeitungszeitrahmen selbst machen die Prüfungsordnungen keine Vorgaben. Grundsätzlich gilt: Je größer der Bearbeitungszeitrahmen zwischen Ausgabe und Rückgabe ist, desto mehr Möglichkeiten haben Studierende für eigene Recherche – das sollte bei der Aufgabenstellung didaktisch mitgedacht werden.
Daraus ergeben sich zwei Durchführungsvarianten:
Variante 1: Bearbeitungsdauer plus technischer Puffer
Der Bearbeitungszeitrahmen entspricht der Bearbeitungsdauer zzgl. eines Puffers (bewährt: 15 Minuten) für Bereitstellung, Upload und Eigenständigkeitserklärung. Alle Studierenden bearbeiten die Prüfung gleichzeitig; der enge Zeitrahmen schränkt Recherchemöglichkeiten stark ein, sodass ähnliche Aufgabenstellungen wie in Präsenzklausuren möglich sind.
Variante 2: Bearbeitungszeitrahmen deutlich länger als Bearbeitungsdauer
Die Prüfenden legen einen längeren, verbindlichen Zeitrahmen fest (z. B. 24 Stunden, mehrere Tage), innerhalb dessen Studierende die Prüfungsleistung selbstgewählt zum Zeitpunkt ihrer Wahl in der vorgegebenen Bearbeitungsdauer erbringen. Durch die längere Frist bestehen mehr Recherchemöglichkeiten, was bei der Aufgabenstellung zu berücksichtigen ist.
In beiden Varianten können Prüfende zusätzlich den Umfang der Ausarbeitung (z. B. Seitenzahl) festlegen. Empfehlenswert ist ein Testdurchlauf mit den Studierenden vor der eigentlichen Prüfung; wichtig ist in jedem Fall, dass die "Spielregeln" vorab kommuniziert werden.
Welche Informationen für Studierende sollten die Aufgabenstellung ergänzen?
- Textfelder für persönliche Daten (Name, Vorname, Matrikelnummer)
- konkrete Angabe der zugelassenen Hilfsmittel (alle nicht genannten gelten als unzulässig – maßgeblich für spätere Täuschungsvorwürfe)
- Format-, Weg- und Fristangaben zur Abgabe (Dateiformat, Schriftart/-größe, Seitenumfang, Zeilenabstand etc.), ggf. mit Dateivorlage
- eine vorformulierte Eigenständigkeitserklärung, die Studierende übernehmen können; ergänzend der Hinweis, dass die Prüfung nur von in STiNE angemeldeten Studierenden abgelegt werden darf
Hinweise zu Prüfungen in Openolat sowie Eigenständigkeitserklärung finden sich in der Kursvorlage (siehe Technische Umsetzung).
Didaktische Hinweise
Das Prüfungsformat sollte sich an den Qualifikationszielen der Veranstaltung orientieren: Für einfache Wissensabfragen eignet sich das Antwort-Wahl-Verfahren; für höhere Lernzielstufen (Anwendung, kritische Reflexion) eignen sich hausarbeitsähnliche Freitextformate im Open-Book-Prinzip – die Aufgabenstellung sollte dann komplex genug sein, um reine Wissensreproduktion zu verhindern.
Ist bei größeren Veranstaltungen nur das Antwort-Wahl-Verfahren praktikabel, lässt sich das geprüfte Kompetenzniveau erhöhen, indem statt Richtig-falsch-Fragen nach der am besten passenden Antwort gefragt wird oder kurze Fallvignetten verwendet werden (vgl. auch die "Anleitung zur Herstellung von MC-Fragen und MC-Prüfungen" der Universität Bern).
Empfehlenswert: Format und Ablauf im Laufe der Veranstaltung vorstellen und einüben (z. B. mit einem Probe-Take-Home-Exam, ggf. mit Feedback als Teil der aktiven Mitarbeit) sowie Anforderungen und Bewertungskriterien vorab bekannt geben.
Welche technische Ausstattung sollte für die Bearbeitung angenommen werden?
Die Prüfung sollte ohne spezielle Hardware oder plattformabhängige Software auskommen; es ist von unterschiedlichen Betriebssystemen, Office-Suiten und Geräten auszugehen. Der Zugang zur Aufgabenstellung muss weitgehend unabhängig von individueller technischer Ausstattung und barrierefrei möglich sein.
PDF-Uploads haben sich in der Praxis der Fakultät Rechtswissenschaft als häufige Störquelle erwiesen – bei Verwendung dieses Formats sollten Studierende frühzeitig informiert werden. Erfordert die Prüfung durchgehende Online-Verbindung (z. B. Antwort-Wahl-Verfahren), ist dies rechtzeitig zu kommunizieren, damit Studierende sich ggf. einen Arbeitsplatz mit stabiler Verbindung organisieren können; für eine begrenzte Zahl von Prüflingen lassen sich dafür auch Arbeitsplätze vor Ort bereitstellen (Bedarf frühzeitig über das Studienbüro klären). Das Problem lässt sich deutlich reduzieren, wenn die Prüfung stattdessen so konzipiert wird, dass Aufgaben nach dem Download offline bearbeitet und erst danach wieder hochgeladen werden. Bei längerem Bearbeitungszeitrahmen können Studierende mit unzureichender Internetverbindung zudem die über die Bibliothek buchbaren Arbeitsplätze in der Universität nutzen.
Praxis WiSo-Fakultät
Leihlaptops sind über das WiSo-Forschungslabor verfügbar.
Praxis EW-Fakultät
Bei fehlendem Arbeitsplatz/Computer ist die Prüfung mit einem Gerät des Medienzentrums in Räumen der Universität möglich (Kontakt: Birgit Veelders).
Organisation
Wann und wie erhalten die Prüflinge die Aufgaben?
Die Ausgabe erfolgt zum im Klausurplan festgelegten Zeitpunkt; in Openolat lässt sich die Bereitstellung automatisieren. Eine Bereitstellung über STiNE ist derzeit technisch nicht möglich.
Bekanntgabe von Bearbeitungsdauer/-zeitrahmen und Änderungen
Beides wird vom Studienbüro in der Lehrveranstaltungsbeschreibung ("Zusätzliche Hinweise zu Prüfungen") veröffentlicht – Login-Informationen dürfen dort aus Datenschutzgründen nicht stehen. Die Bearbeitungsdauer wird zudem in der Prüfungsrunde veröffentlicht; für Sozialökonomie werden Bearbeitungsdauer und Ausgabezeitpunkt zusätzlich als Prüfungstermin in STiNE bekannt gegeben (mit Verweis auf die Lehrveranstaltungsbeschreibung für den Bearbeitungszeitrahmen). Änderungen, insbesondere Verlängerungen der Bearbeitungsdauer, sind nur in Abstimmung mit dem Studienbüro möglich und spätestens ab Beginn der Lehrveranstaltungsanmeldephase in der Regel ausgeschlossen.
Bitte prüfen, ob fakultätsspezifische Hinweise hier abweichen.
Ausgabe der Prüfungsaufgaben
Nur zum Ausgabezeitpunkt in STiNE zur Prüfung angemeldete Studierende dürfen teilnehmen (Abmeldung bis drei Tage vor Ausgabe möglich). Bewährt hat sich die Ausgabe über Openolat, idealerweise in einem separaten, ausschließlich für die Prüfung angelegten Kurs. E-Mail ist grundsätzlich möglich, aber schwerer nachvollziehbar und rechtlich risikoreicher.
Abgabe
Der Abgabeweg wird von den Prüfenden festgelegt. In Openolat laden Studierende ihre Unterlagen selbst hoch bzw. bearbeiten im Browser; Abgaben nach Fristende lassen sich technisch sperren. Bei Abgabe per E-Mail sollte die gewünschte Form transparent gemacht werden (u. a. Matrikelnummer zur eindeutigen Zuordnung). Empfohlen: Bearbeitungszeitrahmen mindestens 15 Minuten länger als die Bearbeitungsdauer ansetzen, um Zeit für Download, Konvertierung und Upload zu lassen (Abstimmung mit dem Studienbüro).
Terminabstimmung mit Präsenzklausuren
Das Studienbüro berücksichtigt Take-Home-Exams analog zu Präsenzklausuren im Klausurplan; die dort festgelegten Termine gelten verbindlich.
Bitte prüfen, ob fakultätsspezifische Hinweise hier abweichen.
Kommunikation der Prüfungsdetails
Über die Lehrveranstaltungsinformation in STiNE sowie ggf. ergänzend über die genutzte Lernplattform (z. B. Openolat).
Prüfungsrecht
Zugelassene Hilfsmittel
Die Festlegung obliegt den Prüfenden.
Feststellung eines Plagiats
Anders als in Präsenzklausuren ist bei Take-Home-Exams vorab festzulegen, wie die Übernahme fremder Passagen zu kennzeichnen ist – unter Berücksichtigung, wie vertraut Studierende (insbesondere zu Studienbeginn) mit guter wissenschaftlicher Praxis und fachspezifischen Zitierweisen sind. Aufgabenstellungen sollten so konzipiert sein, dass reine Literaturwiedergabe nicht zur Lösung genügt; bei längeren Bearbeitungszeitrahmen mit eigenständigem Text sind Studierende auf die Pflicht zur Quellenangabe hinzuweisen.
Da sich Täuschungen meist erst bei der Korrektur zeigen, liegen Feststellung und Beweislast bei den Prüfenden; das Studienbüro unterstützt beratend und übernimmt die Bekanntgabe (STiNE, ggf. Bescheid). Eine EDV-gestützte Plagiatsprüfung durch externe Einrichtungen ist möglich. Handschriftliche Lösungen erschweren Copy-Paste-Plagiate, erfordern aber, dass Studierende rechtzeitig vor Ausgabe der Aufgaben über die Foto-/Scan-Pflicht informiert werden und über passende Hardware verfügen (sonst muss die Universität eine Möglichkeit bereitstellen); Nachteil ist die schlechtere Lesbarkeit, durch die eine sonst mögliche Zeitersparnis bei der Korrektur von rund 20 % entfällt.
Technische Probleme bei Abgabe/Zugriff
Studierende müssen Probleme unmittelbar melden (Mitwirkungspflicht; rechtlich eine Rüge), praktisch z. B. per E-Mail. Lässt sich das Problem beheben, erhält der Prüfling ggf. eine kurze Fristverlängerung und nimmt weiter teil; andernfalls wird der Prüfungsversuch annulliert und ein neuer Termin ermöglicht – dies gilt in jedem Fall, wenn die Ursache bei der Universität liegt. Lag das Problem beim Studierenden, muss dieser es nachträglich glaubhaft machen (z. B. Verbindungsprotokoll, Nachweis eines Stromausfalls); gelingt das nicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das Support-Prozedere während der Prüfung ist fakultätsintern zu klären.
Praxis EW-Fakultät
Bei glaubhaft gemachten technischen Gründen ermöglicht das Studienbüro eine Wiederholung.
Nicht fristgerechte Abgabe
Unverschuldete Fälle: siehe oben. Selbstverschuldete verspätete Abgabe gilt als nicht bestanden; die Beweislast für die Verspätung liegt bei den Prüfenden, die das Versäumnis wie bei Klausuren in STiNE bekannt geben und entsprechende Nachweise für ein mögliches Rechtsmittelverfahren mindestens ein Jahr ab Bekanntgabe des Versäumnisses aufbewahren müssen. In Openolat lässt sich die Abgabe nach Fristende technisch automatisiert unterbinden.
Überschreitung der Bearbeitungsdauer innerhalb des Zeitrahmens
Ist der Zeitrahmen länger als die Bearbeitungsdauer angesetzt, lässt sich die Einhaltung der Dauer technisch nicht hart erzwingen (auch Openolat protokolliert die tatsächliche Bearbeitungszeit nicht). Prüfungen sollten daher so konzipiert sein, dass eine Ausdehnung der Bearbeitung bis an den Zeitrahmen heran den Studierenden keinen Mehrwert bringt.
Eindeutigkeit der Aufgabenstellung
Rückfragen von Prüflingen müssen für alle beantwortet werden; Mängel in der Aufgabenstellung lassen sich bei kurzen Zeitrahmen ggf. nicht mehr heilen (Klarstellung z. B. über Openolat an alle Teilnehmenden). Studierende sind vorab darauf hinzuweisen, Nachrichten während der Prüfung im Blick zu behalten – im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht können sie sich sonst nicht auf fehlende Kenntnisnahme berufen. Behauptet ein Prüfling dennoch, eine Nachricht nicht erhalten zu haben, ist dies unmittelbar nach Bekanntwerden zu rügen und von den Prüfenden zu prüfen; bestätigt sich ein tatsächliches Zustellproblem, kann die Nachricht während laufender Prüfung nachgeholt werden (ggf. mit Zeitverlängerung), andernfalls bleibt die Rüge folgenlos. Wird das Problem erst nach der Prüfung bekannt, ist der Versuch zu annullieren. Empfehlenswert: Aufgabenstellung vor Prüfungsbeginn testweise durchlaufen.
Nicht angemeldete Studierende
Prüfungen von Studierenden, die nicht zur Prüfung angemeldet waren, sind grundsätzlich nicht zu bewerten – bitte vorab Rücksprache mit dem Studienbüro halten, das die Rechtmäßigkeit der Teilnahme klärt und zum weiteren Vorgehen berät.
Nachteilsausgleich
Genehmigte Verlängerungen der Bearbeitungszeit und Pausenregelungen gelten auch bei Take-Home-Exams; in Openolat lassen sich individuelle Abgabefristen setzen. Verlängerungen beziehen sich auf die Bearbeitungsdauer, nicht den Zeitrahmen – war Letzterer für alle bereits großzügiger bemessen, sollte auch im Nachteilsausgleich ein Puffer (idealerweise ebenfalls mind. 15 Minuten) gewährt werden; bei ohnehin langem Zeitrahmen sind individuelle Maßnahmen oft entbehrlich. Zur Kompensation körperlicher Einschränkungen lassen sich im häuslichen Umfeld meist bereits adäquate Prüfungsbedingungen herstellen; bei speziellen Anforderungen an die Aufgabengestaltung (z. B. Sehbehinderung) kann darüber hinaus eine zeitgleiche, technisch separate Durchführung sinnvoll sein.
Antwort-Wahl-Verfahren
Bei automatisch auswertbaren Tests gilt der enge Antwortspielraum als besondere rechtliche Anforderung:
"Prüflinge und Prüfende können bei Streitfragen nicht in einen differenzierten Meinungsaustausch eintreten. Das Antwort-Wahl-Verfahren zwingt daher zu einer veränderten Form der Leistungsbewertung. Die eigentliche Prüfertätigkeit ist vorverlagert und besteht allein in der Auswahl des Prüfungsstoffs, der Ausarbeitung der Fragen und der Festlegung der Antwortmöglichkeiten. Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren sind an der Universität Hamburg grundsätzlich zulässig. Sie erfordern aber eine ausdrückliche Regelung in der jeweiligen Prüfungsordnung oder Fachspezifischen Bestimmung. Der Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens kommt aufgrund der genannten Besonderheiten eine herausgehobene Bedeutung zu. Wichtig ist ferner, dass die angewandten Bewertungsgrundsätze genau festgelegt werden“ (zitiert aus UHH, Referat 31, Handreichung Nr. 11: Rechtliche Besonderheiten von Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice) als Prüfungsart).
Siehe hierzu auch die Übersicht mit dem Online-Berechner: https://dl-wiso.blogs.uni-hamburg.de/so-bewerten-sie-pruefungen-im-antwort-wahl-verfahren-korrekt/
Technische Umsetzung
Die meisten Take-Home-Exams an der UHH laufen über Openolat – als bereits bekannte Lernumgebung unterstützt es Organisation, Ausgestaltung, Korrektur, Feedback und Dokumentation der Prüfung. Da die Plattform den meisten vertraut ist, beschränkt sich dieser Abschnitt größtenteils auf das Grundverständnis, das bei einem Exam zusätzlich zur gewohnten Kursarbeit wichtig ist; weitere Klick-für-Klick-Anleitungen finden sich in den verlinkten Helpcards und im Benutzerhandbuch.
Separater Kurs
Legen Sie für jedes Take-Home-Exam einen eigenen Kurs an (nicht den Lehrveranstaltungskurs verwenden), benannt nach dem Schema „Name der Lehrveranstaltung – Take-Home-Exam“, und bewahren Sie ihn nach der Prüfung mit allen Inhalten auf.
Zugang für in STiNE zugelassene Prüflinge
Sie sollten ausschließlich diejenigen Studierenden auf den Openolat-Kurs mit dem Take-Home-Exam zugreifen lassen, die zur Prüfung zugelassen sind – und nicht alle Studierenden, die an der Lehrveranstaltung teilnehmen.
Bislang muss Prüflingen der Zugang zu einem Openolat-Kurs manuell eingeräumt werden. Wir beschreiben im Folgenden zwei Vorgehensweisen: Eine für Prüfende und eine für Beschäftigte in Studienbüros, die bei diesem Schritt unterstützen können. In beiden Fällen geht es darum, die Matrikelnummern der zugelassenen Prüflinge zu kopieren und die Prüflinge damit im Openolat-Kurs via „Mitglieder importieren“ zu Teilnehmenden zu machen.
Achtung: Diese Schritte sollten Sie möglichst erst nach Ende der An- und Abmeldephase gehen!
So können Prüfende die Matrikelnummern kopieren
Eine Anleitung dazu finden Sie in der Helpcard Teilnehmendenimport mit Campus Management Reporting.
So können Beschäftigte der Studienbüros die Matrikelnummern kopieren
Die Matrikelnummern lassen sich über die Prüfungsrunde beziehen – Teilnehmende markieren, über „Drucken“ einen Export mit den Optionen „Bewertungen“, „Bestandene Prüfungen“ und „Nicht bestandene Prüfungen“ erstellen und als CSV-Datei speichern (Dateiendung manuell auf „.csv“ setzen, damit sich die Datei z. B. in Excel öffnen lässt).
Prüflinge anhand ihrer Matrikelnummern im Openolat-Kurs als „Mitglieder importieren“ und zu „Teilnehmern“ machen
Öffnen Sie dazu im Openolat-Kurs für das Take-Home-Exam „Administration“ – „Mitgliederverwaltung“ – „Mitglieder importieren“, fügen Sie die kopierten Matrikelnummern ein (genau eine pro Zeile) und weisen Sie den Prüflingen das Mitgliederrecht „Teilnehmer“ zu.
Openolat bietet nun an, die Prüflinge per Mail darüber zu informieren, dass sie dem Kurs hinzugefügt wurden. Damit würden die Prüflinge auch gleich einen Link zu dem Kurs erhalten.
Beachten Sie, dass der „Status“ des Kurses ab diesem Zeitpunkt und bis zur Fertigstellung aller Vorarbeiten auf der Einstellung „Vorbereitung“ stehen bleiben sollte. Außerdem sollten Sie die Adresse zum Kurs noch für sich behalten. Denn sobald der Kurs-Status auf „Veröffentlicht“ gesetzt wird, können die Prüflinge den Kurs sehen und auf alle im Kurs sichtbaren und zugänglichen Inhalte zugreifen; oder eben nicht, und schon kommt Unsicherheit auf. Mit einem Kurs-Status „Vorbereitung“ und dem Zurückhalten der Kurs-Adresse vermeiden Sie zu diesem frühen Zeitpunkt Anlässe für Rückfragen zur Zugänglichkeit der Take-Home-Exam-Inhalte.
Achtung: Openolat kann stets nur solchen Personen ein Mitgliederrecht geben, die sich bereits einmal am System angemeldet haben. Im Zuge der erstmaligen Anmeldung einer Person mit der universitären Benutzerkennung nimmt Openolat einen Datenabgleich mit der allgemeinen Benutzerdatenbank vor und speichert quasi eine Kopie in Openolat. Dann ist die Person der Plattform „bekannt“.
Sollten Sie die Meldung erhalten „Folgende Benutzer wurden nicht gefunden: [Matrikelnummern]“, so müssen Sie diese Prüflinge bitten, sich zunächst erstmals bei Openolat anzumelden und Ihnen dies im Anschluss mitzuteilen. Dann können Sie diese Personen individuell hinzufügen.
Zwei Wege der Durchführung
Der Kursbaustein Aufgabe eignet sich für Dokumenten-Abgaben (Freitext, hausarbeitsähnlich): Studierende müssen nur für Zuweisung und Abgabe online sein, dazwischen kann offline gearbeitet werden. Der Kursbaustein Test eignet sich für automatisch auswertbares Antwort-Wahl-Verfahren, erfordert dafür aber eine durchgehende Online-Verbindung während der gesamten Bearbeitung – das ist bei der Wahl des Bausteins gegen die Aufgabenstellung abzuwägen. Für beide Bausteine gilt: Fragen bzw. Aufgabenvarianten lassen sich zur Erschwerung von Absprachen randomisieren, und eine sich nachträglich als fehlerhaft herausstellende Frage/Aufgabe lässt sich allen Teilnehmenden gegenüber einheitlich korrigieren (z. B. durch Punktegutschrift).
Das Kernprinzip der Zeitsteuerung
Sichtbarkeit und Zugang eines Kursbausteins sind zwei getrennte Einstellungen, und das ist bei einem Exam entscheidend:
Der Baustein mit dem Take-Home-Exam sollte im Kursmenü von Beginn an sichtbar sein, damit sich Studierende vorab orientieren können, wo die Prüfung stattfinden wird – der tatsächliche Zugang (Öffnen, Bearbeiten, Abgeben) sollte dagegen erst datumsabhängig mit Beginn des Bearbeitungszeitrahmens gewährt werden.
Empfehlung, abgestimmt mit dem Referat 31: Dieser Zugang bleibt bis ein Jahr über das Ende des Bearbeitungszeitrahmens hinaus bestehen, damit Studierende sich auch später noch vergewissern können, was sie eingereicht haben. Zusätzlich lässt sich die Zuweisung bzw. Abgabe selbst technisch hart auf das Ende des Bearbeitungszeitrahmens begrenzen, sodass danach keine Abgabe mehr möglich ist. Für Nachteilsausgleiche lassen sich einzelnen Studierenden individuell abweichende Fristen setzen.
Eigenständigkeitserklärung
Aus prüfungsrechtlichen Gründen darf sie nicht vorab eingeholt werden, sondern muss sinngemäß „bei Abgabe“ schriftlich erfolgen. Passende, rechtlich abgestimmte Formulare enthält die Kursvorlage (eine handschriftliche Unterschrift ist nicht nötig).
Bewertung
Prüfungsergebnisse müssen zuerst in STiNE bekanntgegeben werden, erst danach in Openolat. Für Unterstützung bei der Korrektur lässt sich Mitarbeitenden die Kursrolle „Betreuer“ zuweisen (Zugriff auf die Bewertung, aber kein Bearbeitungs- oder Löschrecht am Kurs) – vorher empfiehlt sich eine Sicherung der Abgaben/Testresultate.
Typische Stolperstellen
Änderungen im Kurseditor wirken erst nach dem „Publizieren“; Studierende sehen den Kurs erst ab Status „Veröffentlicht“, unabhängig von sonstigen Zugangsregeln; eine im Aufgabenbaustein aktivierte, aber nicht hochgeladene Musterlösung macht den gesamten Baustein unsichtbar; nach freiwilligem Austritt aus dem Kurs bleiben bewertbare Leistungen zwar erhalten, sind dann aber nur noch für „Besitzer“, nicht mehr für „Betreuer“ einsehbar.
Kursvorlage
Einen Openolat-Kurs, der Ihnen als Vorlage für Ihr Take-Home-Exam dienen kann, finden Sie im Katalog der Plattform unter „Kursvorlagen“ – oder direkt unter der Adresse https://www.openolat.uni-hamburg.de/auth/RepositoryEntry/130188257. Eine englischsprachige Version ist erhältlich unter https://www.openolat.uni-hamburg.de/auth/RepositoryEntry/262307971/.
Achtung: Nochmals der Hinweis, dass dies alles lediglich Tipps auf Arbeitsebene sind. Wir können Ihnen die Verantwortung Ihrer Rolle als Prüfer:in nicht abnehmen. Bitte probieren Sie Ihren eigenen Take-Home-Exam-Kurs und die Durchführung im Detail selbst aus. Und vor allem: Lassen Sie Ihre Studierenden frühzeitig ein Probe-Take-Home-Exam schreiben.