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Als Gasthörer oder Gasthörerin können Sie sich an der Universität Hamburg in einzelnen Wissensgebieten weiterbilden, ohne einen Studienabschluss anzustreben.
Gasthörer sind nicht Studierende der Universität Hamburg und können daher auch keinen Anspruch auf die diesem Personenkreis bereitgestellten Sozialleistungen erheben.
Die Einschreibung
Die Einschreibung als Gasthörer kann für das Sommersemester ab 1. März und für das Wintersemester ab 1. September eines jeden Jahres beantragt werden. Die Anträge sind ausschließlich schriftlich einzureichen und gelten für ein Semester. Für den Besuch von Lehrveranstaltungen ist eine Benutzergebühr in Höhe von 102,- Euro (Gebührenordnung für das Hochschulwesen vom 6. Dezember 1988) zu zahlen. Diese Gebühr ist erst nach der Bearbeitung des Antrages und Erhalt der entsprechenden Zahlkarte zu entrichten.
Antrag (PDF) und Zahlkarte erhalten Sie beim
Service für Studierende. Nach Eingang der Gebühr erhalten Sie einen Gasthörerausweis.
Das Angebot
An Vorlesungen können Gasthörer uneingeschränkt teilnehmen. Für die Teilnahme an allen übrigen Lehrveranstaltungen (Seminare, Übungen, Sprachlehrveranstaltungen, Praktika etc.) ist die Einwilligung des jeweiligen Dozenten einzuholen (vgl. § 7 Abs.1 Satz 2 der Gasthörerordnung). Dies erfolgt jeweils in der ersten Veranstaltung auf dem Belegbogen, der zusammen mit dem Antrag eingereicht werden muss. Legt der Bewerber diese Einwilligung nicht bei der Antragstellung vor, wird die Zulassung als Gasthörer versagt.
Zu Lehrveranstaltungen nach der Approbationsordnung für Mediziner und der Prüfungsordnung für Zahnärzte wird als Gasthörer nur zugelassen, wer nachweisen kann, dass er die ärztliche Prüfung an einer deutschen Hochschule oder entsprechende Prüfung im Ausland bestanden hat. Für die Teilnahme an anderen Lehrveranstaltungen für Mediziner gelten die vorher genannten Teilnahmebeschränkungen. Außerdem sind Gasthörer nicht berechtigt, an den Veranstaltungen teilzunehmen, die in der Anlage zur Gasthörerordnung genannt sind (sog. Negativkatalog, s.u.).
Die an der Universität Hamburg angebotenen Vorlesungen und Lehrveranstaltungen werden zu jedem Semester im Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht, das im Buchhandel erhältlich ist. Daneben gibt es sogenannte "Kommentierte Vorlesungsverzeichnisse" einzelner Fachbereiche, die man im jeweiligen Fachbereich erhält.
Negativkatalog (Anlage der Gasthörerordnung vom 11.02.1987)
- Vom Fachbereich Sprachwissenschaften aus seinem Tableau benannte Sprachveranstaltungen für Hörer aller Fachbereiche
- Sprachlehrveranstaltungen des Bereichs Deutsch als Fremdsprache
- Lehrveranstaltungen nach der Approbationsordnung der Apotheker
- Lehrveranstaltungen des Kontaktstudiums gem. § 51 HmbHG
- Sprachlehrveranstaltungen des Instituts für Romanistik in den Sprachen Französisch, Spanisch und Italienisch. In der Sprache Portugiesisch entscheidet die/der Lehrende im Einzelfall.
- Sprachlehrveranstaltungen des Instituts für Slavistik in der Sprache Russisch.