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Inhalt
Ein im März 2005 unterzeichneter Kooperationsvertrag zwischen den Universitäten Kiel und Hamburg ermöglicht den Studierenden die wechselseitige Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Bitte beachten Sie: Der ausgefüllte Registrierungsbogen (für die Universität Hamburg) bzw. der Antrag auf Zweithörerschaft (für die Universität Kiel) ist bis spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn der jeweiligen Kontaktstelle zuzusenden. Die Studierenden erhalten eine Kopie des Bogens zum Nachweis ihres Status.
Umfang
- Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen der jeweils anderen Universität wird zum Zwecke der Ergänzung eines Studienschwerpunktes ermöglicht. Umfasst ist der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen, mit denen das Lehrangebot der eigenen Universität abgerundet bzw. vertieft werden soll. Die Möglichkeit ganze Fächer oder Studienphasen an der jeweils anderen Universität zu studieren besteht demgegenüber nicht.
- In zulassungsbeschränkten Studiengängen können Lehrveranstaltungen nur nach Maßgabe vorhandener Plätze besucht werden.
Es ist davon auszugehen, dass in den harten NC-Fächern Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Psychologie und dem Diplomstudiengang Biologie in den Lehrveranstaltungen des Pflichtcurriculums keine freien Plätze vorhanden sind.
Registrierung
Studierende, die im Rahmen des Kooperationsvertrages an Lehrveranstaltungen teilnehmen wollen, müssen sich an der Universität Kiel als Zweithörer bzw. an der Universität Hamburg als Kooperationsstudierende registrieren lassen.
Auf den Antragsunterlagen sind u. a. die gewünschten Lehrveranstaltungen einzutragen und grundsätzlich das Einverständnis der für die Veranstaltung zuständigen Lehrperson einzuholen.
Versicherung
Nach Auskunft der Landesunfallkassen besteht für die Studierenden, die im Rahmen des Kooperationsvertrages an der jeweils anderen Universität studieren, Unfallversicherungsschutz. Dieser Schutz besteht auch für die durch das Studium veranlassten Wege bzw. Fahrten.